Das Landesarchivgesetz vom 05. Oktober 1990 legt fest, dass Unterlagen der kommunalen Gebietskörperschaften, die für deren Aufgaben nicht mehr benötigt werden, in öffentlichen Archiven auf Dauer als Archivgut aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten sind, wenn sie einen bleibenden Wert haben.
Hierzu müssen die kommunalen Gebietskörperschaften für Archivgut eigene oder gemeinsame Archive einrichten und unterhalten. Sie können allerdings ihr Archivgut auch dem zuständigen Landesarchiv zur Verwahrung und Verwaltung übergeben.
Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 15. November 1995 beschlossen eingemeinsames Archiv der Verbandsgemeinde Lingenfeld ein- schließlich aller verbandsangehörigen Ortsgemeinden einzurichten. Im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld wurde daraufhin ein kommunales Archiv eingerichtet, dem sich die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld und Lustadt angeschlossen haben.
Die Ortsgemeinden Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) unterhalten eigene kommunale Archive bzw. haben ihr Archivgut dem zuständigen Landesarchiv in Speyer übergeben; ausgenommen hiervon sind die Personen-standsregister nach dem Personenstandsgesetz (PStG), die zurzeit ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufbewahrt werden. Auskunftser-suchen zu Personenstandsregistern sind daher ausschließlich an die Verbandsge-meindeverwaltung Lingenfeld zu richten.
Die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
stellt zudem eine Online-Archivdaten- bank mit sämtlichen archivischen Zielinformationen zur
Verfügung, die bislang nur für den internen Gebrauch vorgesehen waren. Soweit es
rechtlich zulässig ist und die archivische Bearbeitung abgeschlossen ist,
haben Sie hier die Möglichkeit einer umfassenden und strukturierten
Recherche bis hin zum einzelnen Archivale.
Beim Landesarchiv in Speyer ist für familiengeschichtlich Interessierte auch ein pfälzisches und rheinhessischesKirchenbuchverzeichnis online verfügbar, das zurzeit aufgebaut und schrittweise zu einem Gesamtverzeichnis der pfälzischen Kirchenbücher ausgeweitet wird.
Die Errichtung eines kommunalen Archivs gehört traditionell zu den Aufgabender kommunalen Selbstverwaltung. Kommunalarchive fördern darüber hinaus die innergemeinschaftliche Identifikation und das Interesse der Bürger an ihrer Gemeinde. Die Vorhaltung eines eigenen kommunalen Archivs ist daher eng mit dem Ziel eines umfassenden Bürgerservices verbunden. Historisch wertvolles Schrift- und anderes Dokumentationsgut muss auch künftigen Generationen erhalten bleiben und kann so der Geschichts- und Familienforschung zur Auswertung überlassen werden, soweit es nicht zum Schutze berechtigter Interessen oder Personen für eine Benutzung gesperrt ist.
Zum Archivgut gehören neben Schriftstücken im engeren Sinne (z.B. Akten und Bände) auch Bilder, Karten, Filme, Tonträger und sonstige Datenträger oder Speichermedien. In regelmäßigen zeitlichen Abständen werden die Registraturen dahingehend überprüft, ob und welches Unterlagen archiviert werden können.
Das Archiv in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld kann nach entsprechender Terminvereinbarung von jedermann genutzt werden. Beachten Sie bitte, das gegebenfalls auch Gebühren anfallen können. Einzelheiten zur Gebühren-erhebung entnehmen Sie bitte der unten zum Download zur Verfügung gestellten Gebührenordnung für das Archiv.
Die Benutzungsordnung, ein Benutzungsantrag, eine Verpflichtungserklärung nach dem Landesarchivgesetz, sowie die Gebührenordnung, stehen unten als PDF-Dokument zum Download bereit:
Benutzungsordnung für das Archiv
Benutzungsantrag für das Archiv
Verpflichtungserklärung für das Archiv
Gebührenordnung für das Archiv
Kontaktdaten:
Verbandsgemeindeverwaltung
Fachbereich 1 - Archiv
Hauptstraße 60
D - 67360 Lingenfeld
Öffnungszeiten : Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung !
Ansprechpartner : Frau Elisabeth Rehling
Telefondurchwahl : 0 63 44 / 509 - 301
Telefaxdurchwahl : 0 63 44 / 509 4 301
E-Mail : archiv[at]vg-lingenfeld[dot]de
Weitere Informationen zu kommunalen Archiven in Rheinland-Pfalz und im Saarland erhalten Sie auch hier