Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Im Breiten Pfuhl, 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom
20.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Hierbei wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Dementsprechend wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, von dem Umweltbericht nach § 2 a Baugesetzbuch sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 Baugesetzbuch abgesehen. Der § 4 c des Baugesetzbuches findet keine Anwendung. Gleichzeitig wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch abgesehen.
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
Die im Bereich des Bebauungsplans „Im Breiten Pfuhl“ angesiedelten Märkte, d.h. der Drogeriemarkt und die Lebensmittelmärkte, stehen im Zielkonflikt mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms IV und des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.
Dabei stellt die Entwicklung aus Sicht der Landesplanung eine nicht akzeptable Umgehung der einzelhandelsbezogenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung dar.
Darüber hinaus konterkariert die Ortsgemeinde Schwegenheim durch ihre Planung das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Lingenfeld aus dem Jahr 2020. Nicht zuletzt entspricht die Einzelhandelsentwicklung in Schwegenheim nicht dem Zentrale-Orte-Konzept und die dem Grundzentrum Lingenfeld zugewiesene grundzentrale Versorgungsfunktion. Grund hierfür ist, dass die Ortsgemeinde Schwegenheim im Jahre 2019 bereits ca. 750 m² mehr Verkaufsfläche im Bereich Nahrungs- und Genussmittel aufwies. Aus diesem Grund hat der Ortsgemeinderat Schwegenheim in seiner Sitzung am 04.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Breiten Pfuhl, 3. Änderung“ gefasst, mit dem Ziel, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Änderung des Bebauungsplans „Im Breiten Pfuhl, 3. Änderung“ ausschließlich auf die Änderung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans bezieht. Eine Änderung der Planurkunde erfolgt nicht. Folglich bestehen die zu veröffentlichen Unterlagen aus den „Textlichen Festsetzungen“ und der „Begründung“ des Bebauungsplans.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage von Schwegenheim, westlich der Bundesstraße 9 (B 9) und östlich der Lingenfelder Straße / Landesstraße 537 (L 537) in der Gemarkung Schwegenheim und umfasst eine Fläche von ca. 5,89 ha.
Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern:
- 7605/8, 7606/5, 7611/10, 7602/5, 7614/6 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7611/8 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7611/7, 7611/2 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7611/9 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7610/4 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7609/4 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7608/4 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7607/4 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7606/7 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7605/4 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7605/6 (Straße „Im Breiten Pfuhl“)
- 7611/22, 7611/21, 7611/19, 7611/18, 7611/14, 7611/13, 7611/11, 7611/16 der Gemarkung Schwegenheim.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- Im Südwesten durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7615 (Kreisstraße 5 / K 5)
- Im Nordwesten durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücksnummern 7597/1 (Landesstraße 537 / L 537), 7614/1 (Landesstraße 537 / L 537), 7611/1 (Landesstraße 537 / L 537), 7612/2 (Landesstraße 537 / L 537) und 7597/2 (Bundesstraße 9 / B 9)
- Im Nordosten durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücksnummern 7611/14, 7611/19 und 7611/21 Im Südosten durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7350 (Bundesstraße 9 / B 9)
Der Geltungsbereich ist in der Anlage (siehe Downloads) zeichnerisch dargestellt.
Downloads
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld (FaxNr.: 0 63 44 / 50 94 – 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de), vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schwegenheim, den 09.11.2023
Lutzke
Ortsbürgermeister