Gründung

Gründung der Energieprojekte Lingenfeld


Die Verbandsgemeinde Lingenfeld und die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) haben im Jahre 2012 vereinbart entsprechend den Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach § 86 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) und den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltverordnung (EigAnVO) zu errichten, die den Namen "Energieprojekte Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL)" trägt. 

 Der Wirkungsbereich der Anstalt ist auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschränkt.

Die Anstalt darf sich – im Rahmen ihrer Aufgaben und der gesetzlichen Vorschriften – anderer Unternehmen bedienen (z.B. einer Betreibergesellschaft in Form einer GmbH oder AG) und sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben. Auch wird die Anstalt wird ermächtigt zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben und der gesetzlichen Vorschriften mit anderen Kommunen zusammenzuarbeiten.

Das Stammkapital beträgt 60.400 €