Wählerverzeichnis-Bundestagswahl Auslandsdeutsche


Deutsche im Ausland - Bundestagswahl

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. 

Hierbei unterscheidet an zwischen Deutschen Staatsbürgern, die eine frühere Wohnung bzw. früher gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten (Fall1 ) und Deutschen Staatsbürgern, die noch nie oder vor ihrem 14. Lebensjahr in Deutschland wohnhaft waren (Fall 2).



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Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder eingescannt per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld senden.

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 1.1 - Wahlamt

67360 Lingenfeld

+49 6344 509-0

+49 6344 5094-199




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Fall 2 kann nur zutreffen, wenn Fall 1 nicht zutrifft. 

Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 1.1 - Wahlamt

67360 Lingenfeld



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