Deutsche im Ausland - Bundestagswahl
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Hierbei unterscheidet an zwischen Deutschen Staatsbürgern, die eine frühere Wohnung bzw. früher gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten (Fall1 ) und Deutschen Staatsbürgern, die noch nie oder vor ihrem 14. Lebensjahr in Deutschland wohnhaft waren (Fall 2).
- weitere Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Hinweise zum Wahlrecht
- Es besteht die Möglichkeit, sich als ,,Auslandsdeutsche/r" in eine beim Auswärtigen Amt geführte Liste (Krisenvorsorgeliste ELEFAND) eintragen zu lassen, sodass Sie über künftige Wahltermine per E-Mail benachrichtigt werden.