Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschrift einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet ereilt werden.
Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegister-auskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat..
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre
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Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung in
67360 Lindenfeld, Hauptstr. 60, Zimmer 107, Telefon: 0 63 44-509 220 oder
509 221 oder 509 222, einzulegen.