Was zählt als Mangelhinweis und was nicht?
Der
Mängelmelder fokussiert sich auf infrastrukturelle Themen "im
weitesten Sinne", d.h., Straßenschäden, wilder Müll, Graffiti, defekte
Verkehrsschilder, ungebührliche Lärmbelästigung uvm.
Beschwerden
über natürliche oder juristische Personen, verwaltungs-technische oder
sonstige Prozesse wären ebenso wie allgemeine oder konkrete
Verbesserungsvorschläge zu behördlichen Abläufen im Mängel-melder
fehl am Platz.
Fokussieren Sie sich auf einfach zu beschreibende und
nachweisbare Mängel
an Orten, mit denen Sie häufig in Berührung kommen,
und belegen Sie diese optimalerweise durch ein oder mehrere Fotos. So
kann der zuständige Bear-
beiter direkt erkennen, "wo Sie der Schuh
drückt".
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