Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 28. März 2012 den Grundsatzbeschluss gefasst für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld eine/n ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragte/n zu bestellen. Am 20. Juni 2012 erfolgte dann die Wahl des ersten kommunalen Behindertenbeauftragten für den Bereich die Verbandsgemeinde Lingenfeld.
Die Aufgabe eines
ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu
verbessern sowie die Be- lange und Interessen von behinderten Menschen
aufzuzeigen und hierfür Verständ- nis zu schaffen. In diesem Sinne wird die/der
ehrenamtliche Behinderten-beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
sowie den Verbandsge- meinderat beraten. Dies gilt insbesondere für die
barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und für
die Verbesserung der Situation behinderter Menschen im öffentlichen
Verkehr. Das Augenmerk liegt auch auf der barrierefreien
Gestal- tung öffentlicher Einrichtungen im Bereich der Verbandsgemeinde
Lingenfeld.
Die individuelle Beratung von behinderten Menschen kann nicht vom Behinderten-beauftragten geleistet werden (z.B. Grad der Behinderung,
Pflegestufen usw.). Dies ist Aufgabe der Behindertenverbände bzw. der
Kranken- und Pflegekassen. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte kann bei
Bedarf aber auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen vermittelt.
Aufgabenbereiche des Behindertenbeauftragten sind u.a.:
- Stellungnahme
zu baulichen Vorhaben bzw. Veränderungen der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie
der verbandsangehörigen
Ortsgemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen im
Bereich
der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Stellungnahme
zu anstehenden technischen Hilfsmaßnahmen für Behinderte
- Bindeglied
und Vermittler zwischen behinderten Menschen, Vereinen, Verbänden und Behörden
- Ansprechpartner
für die täglichen Belange behinderter Menschen
- Ansprechpartner
bzw. persönliche Beratung behinderter Menschen bezüglich bestehender Vereine
und Verbände für Schwerbehinderte
- Bündelung
der Interessen aller Verbände
- Ansprechpartner
für behinderte Menschen im Bereich Sozialgesetzgebung
- Kontaktpflege
zu den Landesbehindertenbeauftragten bzw. zu den Behinder- tenbeauftragten im
Landkreis Germersheim
- Überwachung
der ordnungsgemäßen Durchführung von Beschlüssen der gemeindlichen Gremien, bei
denen Belange behinderter Menschen tangiert waren
Bei der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt. Der Behindertenbeauftragte wird vom Verbandsge-meinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Kontaktdaten des kommunalen Behindertenbeauftragten für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld lauten:

| Werner Brodback kommunaler Behindertenbeauftragter
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Dienstanschrift | Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld
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Privatanschrift | Schlesierstraße 7, 67360 Lingenfeld
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Telefon | 0 63 44 / 45 95
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E-Mailadresse | behindertenbeauftragter[at]vg-lingenfeld[dot]de
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