Zum Schutz ihrer Gewässer hat die Verbandsgemeinde Lingenfeld einen Gewässer-schutzbeauftragten bestellt.
Nach § 64 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser-haushaltsgesetz - WHG) und § 58 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG) haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter
Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte
für den Ge- wässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Zum Gewässerschutz-beauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Der Gewässerschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Er berät die Verbandsgemeinde Lingenfeld in allen
Angelegenheiten des Gewässerschutzes. Er muss muss bei der Einführung
neuer Produktions-verfahren, die sich auf den Gewässerschutz auswirken
können, den Anla- genbetreiber (Verbandsgemeindewerke) rechtzeitig zur Stellungnahme auffordern
- Er überwacht die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen
im Gewässerschutz, indem er z.B. die Abwasseranlagen regelmäßig
kontrollieren oder das Abwasser nach Menge und Eigenschaft misst
- Er teilt die Ergebnisse der Kontrollen den Verantwortlichen mit und schlägt gegebenenfalls Maßnahmen vor, um bestehende Mängel zu beseitigen
- Er wirkt darauf hin, dass innerbetriebliche
Verfahren entwickelt und einge- führt werden, um Abwasseranfall zu
vermeiden beziehungsweise zu ver- mindern und dass Vorschläge für eine umweltfreundlichere Produktion entwickelt und diese umgesetzt werden
- Einmal jährlich berichtet der Gewässerschutzbeauftragte über die in der Ver- bandsgemeinde Lingenfeld getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Die Kontaktdaten des Gewässerschutzbeauftragter für den Bereich der Verbands-gemeinde Lingenfeld lauten:
Herr Andreas Huber
Dienstanschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld
Rathaus Hauptgebäude
Telefondurchwahl:
0 63 44 / 509 – 0
Telefaxdirektwahl:
0 63 44 / 50 91 99
E-Mailadresse:
gewaesserschutzbeauftragter[at]vg-lingenfeld[dot]de