Ein wesentlicher Bestandteil des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie sind an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die weibliche Beschäftigte an ihrer Dienststelle betreffen, zu beteiligen (§ 18 Absatz 1 LGG).
In den Jahren vor Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes sind kommunale Frauenbeauftragte zum tragenden Element der Frauenpolitik vor Ort in den Kommunen geworden. Ihre Funktion ist rechtlich in der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) verankert (§ 2 Absatz 6 GemO RP). Sie sind für die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann (nach Artikel 3 Absatz 2 GG) in der gesamten Verbandsgemeinde Lingenfeld zuständig.
Die Gleichstellungsbeauftragte für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld ist Frau Kamila Lasek-Beditsch, die hauptamtlich bei der Verbandsge-meindeverwaltung Lingenfeld als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt ist.
Hinsichtlich der Ausbildung und der Dienstaufgaben sind an die Gleichstellungs-beauftragten, die von den Dienstleitungen bestellt werden, keine Bedingungen ge- knüpft. Lediglich die Mitgliedschaft im Personalrat bzw. eine dienstliche Tätigkeit im Personalwesen sind nicht vereinbar mit dem Amt der Gleichstellungsbeauf-tragten (§ 17 Absatz 2 LGG).
Weitere Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten, zu deren Arbeitsfeldern und zu Frauenförderplänen finden Sie unter www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de.
Die Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten für den Bereich der Verbands-gemeinde Lingenfeld lauten:
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Dienstanschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60,
67360 Lingenfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 401
Telefondurchwahl:
0 63 44 / 509 – 252
Telefaxdirektwahl:
0 63 44 / 509 4 252
E-Mailadressen:
gleichstellungsbeauftragte[at]vg-lingenfeld[dot]de
frauenbeauftragte[at]vg-lingenfeld[dot]de