
Die Verbandsgemeinde Lingenfeld und die Ortsgemeinden Freisbach,
Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) haben im Jahre 2012 vereinbart entsprechend den Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen
Rechts (AöR) nach § 86 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP)
und den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltverordnung (EigAnVO) zu errichten, die den Namen "Energieprojekte
Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL)" trägt und ihren Sitz in 67360 Lingenfeld, Hauptstraße 60, hat. Der Wirkungsbereich
der Anstalt ist auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschränkt.
Die Anstalt hat die Aufgabe „Energieversorgung der Einrichtungsträger“. Hierunter
ist die Energieerzeugung durch „Erneuerbare
Energien“ (insbesondere Bau, Betrieb und Vermarktung von erneuerbaren
Energieprojekten); d.h. Energien aus Quellen, die sich entweder
kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der
Quelle beiträgt, zu verstehen. Dies sind nachhaltig zur Verfügung stehende
Energieressourcen, zu denen insbesondere Wasserkraft,
Windenergie
und solare Strahlung (Sonnenenergie), zählen.
Die
Anstalt darf sich – im Rahmen ihrer Aufgaben und der gesetzlichen Vorschriften
– anderer Unternehmen bedienen (z.B. einer Betreibergesellschaft in Form einer
GmbH oder AG) und sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche
gründen oder erwerben. Auch wird die Anstalt wird ermächtigt zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben und der
gesetzlichen Vorschriften mit anderen Kommunen zusammenzuarbeiten.
Das Stammkapital beträgt 60.400 €.
Organe
der Anstalt sind der
Vorstand und der Verwaltungsrat.
Der
Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat auf die
Dauer von fünf Jahren gewählt.
Vorstand
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Vorstandsvorsitzender | Herr Rüdiger Butz
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Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
| Herr Peter Wunsch
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Der
Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und sieben weiteren stimmberechtigten
Mitgliedern sowie den Mitarbeitervertretern der Anstalt mit beratender Stimme. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld wird durch den Bürgermeister als
Vorsitzenden und dem allgemeinen Vertreter gemäß § 50
Absatz 2 Satz GemO RO (Erster Beigeordneter) vertreten. Die Ortsgemeinden werden durch die/den jeweilige/n Ortsbürgermeister/in vertreten. Für alle
Mitglieder sind Stellvertreter zu benennen. Die Stellvertreter sind, bei den
Ortsgemeinden die allgemeinen Vertreter gemäß § 50 Absatz 2 Satz GemO RO (Erste/r
Beigeordnete/r), und bei der Verbandsgemeinde die/der Beigeordnete gemäß der
Reihenfolge, die vom Verbandsgemeinderat bei der Wahl festgelegt wurde (vgl. §
50 Absatz 2 Satz 4 GemO RP). Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Der
Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Verwaltungsrat bestimmen sich nach
§ 86 b Absatz 3 Sätze 3 bis 5 GemO RP, § 14 b Absatz 2 und § 9 Absatz 1 KomZG. Vorsitzende/r
ist der/die Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Der/die
stellvertretende Vorsitzende wird vom Verwaltungsrat gewählt. Die
Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates entspricht der Wahlzeit der
kommunalen Vertretungsorgane bzw. der Dauer ihrer Amtszeit; sie endet für das
jeweilige Mitglied vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Amt.
Verwaltungsrat
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Vorsitzender | Bürgermeister Frank Leibeck
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Stellvertretender Vorsitzender
| Herr Peter Goldschmidt
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