Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 28. März
2012 den Grundsatzbeschluss gefasst für den Bereich derVerbandsgemeinde
Lingenfeld eine/n ehrenamtlichen kommunalen Seniorenbeauftragte/n zu bestellen. Im Bedarfsfalle kann auch ein/e Stellvertreter/in bestellt werden. Am 20. Juni 2012 erfolgte dann die Wahl des ersten kommunalen
Seniorenbeauftragten für den Bereich die Verbandsgemeinde Lingenfeld.
Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte soll die Interessen älterer Einwohnerinnen
und Einwohner im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld wahrnehmen und sich
für deren Interessen einsetzen. Ältere Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihre
Angehörigen haben oft keine geeigneten Ansprechpartner, deshalb ist es wichtig,
dass sie sich Rat und Hilfe bei verständnisvollen, kompetenten und einfühlsamen
Kontaktpersonen einholen und sich sicher sein können, dass diese ein offenes
Ohr für ihre Probleme und Bedürfnisse haben. Die zentrale Beratung von
Seniorinnen und Senioren und deren Angehörigen stellt ein wichtiges
Aufgabenfeld des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten dar.
So erhalten die Seniorinnen und
Senioren beispielsweise Informationen zu lokalen Angeboten, Leistungen und gesetzlichen
Möglichkeiten über/bei:
- Pflegedienste, Altenhilfeeinrichtungen und
betreutes Wohnen
- spezielle Hilfe für alleinstehende Frauen und
Männer im Alter,
- wie z.B. Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme
u.ä.
- Möglichkeiten der Vorsorge durch
(Alters-)Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- persönlichen Problemen des täglichen Lebens
- Formen und Möglichkeiten des altersgerechten
Wohnens (Wohnraumberatung und -anpassung)
- Erstellung eines Seniorenwegweisers für den Bereich
der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Bei Bedarf werden auch Kontakte
zu anderen Beratungsstellen vermittelt. Die Initiierung, Förderung und
Koordinierung von Ehrenamtlichen, Selbsthilfe- und Initiativgruppen stellt ein
weiteres wichtiges Aufgabenfeld des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
dar. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, wie z. B.
Volkshochschulen, sozialen Diensten, um ein möglichst effektives Angebot
anbieten und vernetzen zu können. Zum einen soll hierdurch auf diejenigen
Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren eingegangen werden, die nicht durch professionelle Dienste abgedeckt werden können. Andererseits bieten
viele Projekte die Möglichkeit, sich in den verschiedenen Bereichen
ehrenamtlich einzusetzen und somit Freizeit sinnvoll zu gestalten. Gerade in
der heutigen Zeit, in der öffentliche Mittel immer knapper werden, wird das
bürgerschaftliche Engage- ment in Form ehrenamtlicher Tätigkeiten zunehmend
wichtiger.
Bei der
Tätigkeit des Seniorenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2
GemO RP um ein Ehrenamt. Der Seniorenbeauftragte wird vom
Verbandsgemein- derat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Kontaktdaten des kommunalen Seniorenbeauftragten für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld lauten: