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Hinweis zur Ausstellung von Briefwahl Unterlagen: Was passiert bei plötzlicher Erkrankung?


Bis wann können Sie ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen?

Grundsätzlich gilt, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen sowie für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim am 09. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, dem 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Fachbereich 1.1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 205, beantragt werden können. 

Sie sind nachweislich plötzlich erkrankt? 

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes, nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (09. Juni 2024, 15.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld (Fachbereich 1.1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 205 gestellt werden.

Daher ist das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld zusätzlich 

  • am Samstag, dem 08.06.2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • und am Sonntag, dem 09.06.2024, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, geöffnet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass an diesen Tagen nach § 18 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) und § 26 Absatz 4 der Europawahlordnung (EuWO) grundsätzlich nur noch Briefwahlunterlagen im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ausgestellt werden dürfen. Für die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an andere Personen ist zusätzlich die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Wahlberechtigten erforderlich.

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