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Wahlen

Bekanntmachung: Termine und Fristen Europawahl und Kommunalwahlen 2024


 Warum ist eine Eintragung im Wählerverzeichnis notwendig, um wählen zu können? 

Am 09. Juni 2024 können nur diejenigen wählen, welche ich in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

In Deutschland wird das Wählerverzeichnis immer zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin angelegt. Von Amts wegen wird ins Wählerverzeichnis eingetragen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist und in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet ist. Weitere Informationen über die Eintragung und Nichtführung im Wählerverzeichnis finden Sie auch auf unserer Homepage unter Rathaus&Politik> Politik> Wahlen> Formulare& Anträge> Wählerverzeichnis https://www.vg-lingenfeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/formulare-und-antraege/waehlerverzeichnis/



Bekanntmachung 

über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen 

für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sowie der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim am 9. Juni 2024. Sowie für die etwaigen Stichwahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim am 23. Juni 2024.

I.

II. 

III. 

 IV.

V.

VI.

Verbandsgemeindeverwaltung, Lingenfeld, den 22. April 2024

Leibeck

Weitere Informationen zum Thema „Wahlen“, insbesondere auch rund um das Thema „Beantragung von Briefwahlen“ finden Sie auch online unter www.vg-lingenfeld.de (Rubrik „Wahlen“ und „Briefwahl - FAQ“).

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