
Gemäß § 19 Absatz 5 der Kommunalwahlordnung (KWO) dürfen Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen nur persönlich unterschrieben werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Dies gilt auch bei der Beantragung per E-Mail über unsere E-Mailadresse briefwahl@vg-lingenfeld.de. Die Vollmacht kann hierbei eingescant als Dateianhang der E-Mail beigefügt werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der elektronische Antrag per E-Mail auch folgende vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten:
- die/der Vorname/n
- der Familienname
- das Geburtsdatum
- die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Bei einer Beantragung per E-Mail entfällt lediglich das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift.
Um diesen wahlrechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, empfehlen wir die persönliche Beantragung per E-Mail ausschließlich über das landesweite Online-Wahlportal „OLIWA“.
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Weitere Information zu den Themen „Wahlen“ und „Briefwahl“ finden Sie auch online unter www.vg-lingenfeld.de unter der Rubrik „Wahlen“.
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Anmerkungen
Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.