Warum wird keine zentrale Wasserenthärtungsanlage gebaut?
Entscheidung und Gründe: Die Entscheidung, die zentrale Wasserenthärtungsanlage derzeit nicht weiterzuverfolgen, ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Herausforderungen, die mit diesem Projekt verbunden sind.
Folgende Gründe tragen wesentlich zu dieser Haltung bei:
1. Stark gestiegene Baukosten:
In den letzten Monaten sind die Baukosten durch globale Verwerfungen und die damit verbundene politische Unsicherheit erheblich gestiegen. Diese Preisentwicklungen haben nicht nur die finanzielle Situation des Projektes stark belastet, sondern würden auch eine wesentliche Erhöhung der Gebühren für die Endkunden nach sich ziehen. Dieses Szenario ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht tragbar und könnte zu einer breiten Ablehnung in der Bevölkerung führen.
2. Ablehnung des Projektes durch die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd):
Ein weiterer kritischer Punkt ist die negative Entscheidung der oberen Wasserbehörde (Bescheid vom 30.07.2024). Ihre ablehnende Haltung zum Projekt hat die Genehmigungsfähigkeit stark beeinträchtigt und macht es unmöglich, das Vorhaben weiter voranzutreiben. Die Genehmigung seitens der Wasserbehörde ist jedoch Voraussetzung für die Realisierung solcher Projekte.
3. Ablauf der Frist für zugesagte Fördermittel:
Zudem ist die Frist für die zugesagten Fördermittel mittlerweile abgelaufen. Der Verlust dieser finanziellen Unterstützung führt dazu, dass die erforderlichen Investitionen nicht mehr gesichert werden können. Dies verstärkt die Unsicherheit und die wirtschaftlichen Risiken für das Projekt erheblich.
4. Eingelegte Rechtsmittel mit wenig Aussicht auf Erfolg:
Zusätzlich wurden Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid der SGD eingelegt, aber die Erfolgsaussichten sind als gering einzuschätzen. Die Fortführung des Projektes durch ein langwieriges und möglicherweise fruchtloses Rechtsverfahren würde nur wertvolle Zeit binden und erhebliche Kosten verursachen.
5. Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.05.2025:
Schließlich hat die Verbandsversammlung am 28. Mai 2025 den Beschluss gefasst, das Projekt derzeit nicht weiterzuverfolgen. Diese Entscheidung stärkt die bereits genannten Punkte und zeigt, dass es in der Gesamtheit der Umstände keine tragfähige Grundlage für die Fortsetzung des Projekts gibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kombination dieser Faktoren zu einer zwingenden Ablehnung der zentralen Wasserenthärtungsanlage führt. Angesichts der hohen Kosten, der regulatorischen Hindernisse sowie der fehlenden finanziellen Mittel ist es notwendig das Projekt aktuell ruhen zu lassen.
