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Briefwahlunterlagen


Briefwahlunterlagen beantragen

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diese können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes online oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Hinweis: Wer den  Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins/ Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für die Empfangnahme von Briefwahlunterlagen (Vollmacht) für Andere. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen. 

Layout 1

Sonstige Angaben
  • Durchführung von Wahlen
  • Durchführung von Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen
Anmerkungen

Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.