Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen
Von besonderer Bedeutung ist das Risikobewusstsein – sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Öffentliche Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus, um Gebäude vollständig vor Hochwasser oder Starkregen zu schützen. Deshalb gewinnt die gesetzlich verankerte Eigenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Auch die besten Schutzmaßnahmen können Überflutungen nicht vollständig verhindern. Technische Einrichtungen wie das Kanalnetz oder Rückhalteanlagen sind nur für bestimmte Niederschlags- und Hochwasserereignisse ausgelegt. Werden diese Bemessungswerte überschritten, kann es trotz aller Schutzmaßnahmen zu Überflutungen kommen.
Zu beachten ist außerdem, dass das Kanalnetz gemäß den geltenden technischen Regelwerken nur für Starkregenereignisse bis etwa SRI 3–4 dimensioniert ist. Bei stärkeren Niederschlägen kann Wasser kontrolliert aus dem Kanalnetz auf die Straßenoberfläche austreten. Dieses sogenannte Überstauverhalten ist technisch vorgesehen und muss bei der privaten Vorsorge – beispielsweise durch geeignete Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden – berücksichtigt werden.
Übersicht:





