Rathaus & Politik

Eigenvorsorge


Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen

Von besonderer Bedeutung ist das Risikobewusstsein – sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Öffentliche Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus, um Gebäude vollständig vor Hochwasser oder Starkregen zu schützen. Deshalb gewinnt die gesetzlich verankerte Eigenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Auch die besten Schutzmaßnahmen können Überflutungen nicht vollständig verhindern. Technische Einrichtungen wie das Kanalnetz oder Rückhalteanlagen sind nur für bestimmte Niederschlags- und Hochwasserereignisse ausgelegt. Werden diese Bemessungswerte überschritten, kann es trotz aller Schutzmaßnahmen zu Überflutungen kommen. 

Zu beachten ist außerdem, dass das Kanalnetz gemäß den geltenden technischen Regelwerken nur für Starkregenereignisse bis etwa SRI 3–4 dimensioniert ist. Bei stärkeren Niederschlägen kann Wasser kontrolliert aus dem Kanalnetz auf die Straßenoberfläche austreten. Dieses sogenannte Überstauverhalten ist technisch vorgesehen und muss bei der privaten Vorsorge – beispielsweise durch geeignete Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden – berücksichtigt werden.

Übersicht:


Prüfen Sie Ihr persönliches Risiko:

Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) verpflichtet alle Personen, die von Hochwasser betroffen sein können:

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“

Ob Ihr Grundstück oder Gebäude von Hochwasser oder Starkregen betroffen sein kann, erfahren Sie in den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in in der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz.

Layout 2

Was können Sie konkret tun? Bereits einfache Maßnahmen können im Ernstfall große Schäden verhindern.

Gebäude schützen

Haus und Grundstück überprüfen

Hochwassercheck- Rundgang im und ums Haus

Sandsäcke

Leere Sandsäcke können über die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld) bezogen werden. Melden Sie sich dazu an der Telefonzentrale (Empfang).

  • 1,00 € für 4 leere Sandsäcke, Abgabemenge: 20 Sandsäcke pro Haushalt


Infografik Befüllen von Sandsäcken

Versicherungsschutz

Neben baulichen Schutzmaßnahmen empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Bitte beachten Sie: Wer sich gegen Elementarschäden versichern kann, dies jedoch unterlässt, erhält im Schadensfall grundsätzlich keine staatliche Unterstützung.