Bauleitplanung im Verfahren

öffentliche Beteiligung

Bauleitplanung im Verfahren


Bauleitplanung - im aktuellen Verfahren:

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der Entwicklung in der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Es gibt im wesentlichen zwei Arten von Bauleitplänen, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen: den  Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne.



Offenlage:

Hier finden Sie alle aktuellen und in der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB oder in der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB befindlichen Bauleitpläne der Verbandsgemeinde Lingenfeld.



Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit vor:

  • 1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB   

    In der 1. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger/Innen frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierzu werden die Pläne im Rathaus öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Offenlage der Unterlagen wird ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein Planentwurf für das weitere Planverfahren ausgearbeitet. Eine individuelle Benachrichtigung der Bürger, wie mit ihren  Hinweisen und Anregungen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.  

  • 2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  

    In der 2. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit  wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorgebracht werden. Die Anregungen werden ausgewertet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Ausschüsse wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheiden über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.

    Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse oft eine einige Monate dauern oder nach wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine gewisse Zeit vergehen. Eine zeitnahe inhaltliche Antwort auf die Anregungen kann daher nicht immer erwartet werden. 

  • Anregungen

    Anregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb des Auslegungszeitraums bei der Verbandsgemeinde Lingenfeld schriftlich oder mündlich vorgebracht werden: 

    Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld 

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

  • Rechtsverbindliche Bebauungspläne  

    Bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne der einzelnen Ortsgemeinden finden Sie im Geoportal RLP

Quelle: BauGB - Baugesetzbuch


Ansprechpartner in der Verwaltung:

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