Diversity And Inclusion. Business Employment Leadership

Ehrenamtskarte

Rheinland-Pfalz

Ehrenamtskarte


Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden.


Ehrenamtskartenbesitzer erhalten in der Verbandsgemeinde Lingenfeld folgende Vergünstigungen:

Hallenbad 

in der Verbandsgemeinde Lingenfeld

mehr

Naherholungsgebiet

,,Lingenfelder Altrheinlandschaft'' 

mehr

Goldberghalle

Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Lingenfeld

Mehr

Volkshochschule

Lingenfeld

Mehr

Gemeindebücherei

in der Ortsgemeinde Lingenfeld

Mehr

Gemeindebücherei

Toni , DVD, Konsolenspiele

Mehr

Bürgerhaus Westheim (Pfalz)

Kegelbahn im Bürgerhaus

mehr


Sie haben eine Ehrenamtskarte und wollen davon profitieren - 

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz genutzt werden, die das Land sowie alle teilnehmenden Kommunen dafür zur Verfügung stellen. Das können beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sein, Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen, aber auch Einladungen zu besonderen Veranstaltungen, Führungen oder Besichtigungen usw. Informieren Sie sich hier über alle laufenden und zukünftigen Vergünstigungen.

 Übersicht aller Vergünstigungen 



FAQ- Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Persönliche Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte  

    Die Ehrenamtskarte kann bekommen, wer

    • mindestens 14 Jahre alt ist
    • sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert (ohne dafür Entgelt oder sonstige Entschädigung zu erhalten, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterial, Fahrten, Reisen u. ä.)
    •  ein Ehrenamt ausübt, dass auf längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.


    Hinweis: Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Wird das ehrenamtliche Engagement bei verschiedenen Trägern erbracht, muss für jede Organisation ein eigenes Antragsformular ausgefüllt und eingereicht werden.

  • Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind relevant für die Ehrenamtskarte?  

    Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. 

    Hinweis: Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.

  • Vergabekriterien- Welche Nachweise brauche ich?

    Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement sowie den zeitlichen Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem  Antragsformular bestätigen. Die Kommune prüft  dann vor der Weiterleitung an die Staatskanzlei ihren Antrag nur noch hinsichtlich der Erfüllung der formalen Voraussetzungen und der Schlüssigkeit der Angaben. 

    Hinweis: Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z. B. aus Kirche, Schulen Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

  • Zuständigkeiten - Welche Kommune ist für die Bearbeitung der Ehrenamtskarte zuständig?

    • Die Ehrenamtskarte soll im Regelfall in der Kommune, in der der über wiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird beantragt werden. Die Kommune prüft vor der Weiterleitung an die Staatskanzlei ihren Antrag insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der formalen Voraussetzungen und der Schlüssigkeit der Angaben. 

    Hinweis: Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern z. B. auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung eingescannt per E-Mail an ehrenamtskarte@stk.rlp.de gesandt werden. 

    • Wegen des Prinzips der freiwilligen Teilnahme können im Regelfall nur die Ehrenamtlichen, die sich in den teilnehmenden Kommunen engagieren, eine Ehrenamtskarte erhalten. Eine Übersicht aller teilnehmenden Kommunen finden Sie hier.
    • Sind Wohnort und Einsatzort nicht identisch, ist grundsätzlich die Kommune zuständig, in der die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt. 

    Hinweis: Ausnahmen können im Einzelfall entschieden werden. Als Leitidee liegt jedoch zugrunde, dass die Karte generell eine Wertschätzung für die Arbeit zum Wohle der Gemein­schaft ist, unabhängig vom Wohnort oder Ort des Engagements.

  • Antragsstellung- Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte ? 

    • Antragsformular ausfüllen.

    Hinweis: Für Vereine und Organisationen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie per E-Mail über ehrenamtskarte@stk.rlp.de.

    • Der Verein oder die Organisation muss das Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Antragsformular bestätigen. 
    • Den vollständigen Antrag dann an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld per Post senden oder eingescannt per E-Mail an soziales@vg-lingenfeld.de. 
    • Nach erfolgreicher Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld wird der Antrag an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zur Ausstellung der Ehrenamtskarte weitergeleitet.
    • Die Ehrenamtskarte wird dann an die Verbandsgemeindeverwaltung zurückgesandt und kann an den/die Antragssteller/in überreicht werden.

    Kontakt:

weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz (www.wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/ehrenamtskarte/).



Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Lingenfeld: 

Keine Mitarbeitende gefunden.
Keine Abteilungen gefunden.

Wer beantworte ihre Fragen? 

Bei allen Fragen zur Ehrenamtskarte sowie zur Jubiläums-Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei gerne behilflich. In allen teilnehmenden Kommunen gibt es eine Ansprechpartner/in für alle Fragen rund um das Thema Ehrenamtskarte.

Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei

+49 6131 16-5720

wir-tun-was.rlp.de