
Versorgungsgebiet:


Bestand:
Einwohner | 1.911 |
Fläche | 6,67 km² |
Gebäude mit Wohnraum | 584 |
Wärmebedarf | 28,4 GWh/a |
Gebäudetypologie | Überwiegend EFH |
Gasnetz | vorhanden |
Bestandswärmenetze | keine |
Wärmenetzprüfgebiete | 2× vorrangig (inkl. Gebäudenetz), 5× nachrangig |
Empfohlene Versorgung | überwiegend dezentral / Wärmepumpe |
Energiebilanz (Endenergie):

Wann kann ich mit einem Anschluss an ein Wärmenetz rechnen?
Geprüft wurde, welche Gebiete sich grundsätzlich für ein Wärmenetz eignen. In Weingarten ist dies ein vorrangiges Gebiet (Stufe 1) entlang der Hauptstraße (bis Bildgasse) sowie fünf nachrangige Gebiete (Stufe 2). Zusätzlich ist ein Gebäudenetz für Grundschule, Kita und Sportheim vorgesehen, dessen Wirtschaftlichkeit gesondert berechnet wurde. Die Eignungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Wichtig: Ein Wärmenetz ist keine beschlossene Sache. Ob es gebaut wird, hängt davon ab, ob genügend Anwohnerinnen und Anwohner Interesse an einem Anschluss haben und ob sich ein Betreiber findet, der das Netz wirtschaftlich errichten und betreiben kann. Ein Anschluss ist – sofern all dies zusammenkommt – frühestens in 5 bis 10 Jahren realistisch.
Wer ist für die Planung und den Ausbau verantwortlich?
Die Festlegung eines Betreibers erfolgt durch die Verbandsgemeinde. Dieser übernimmt anschließend die detaillierte Planung und Umsetzung des Wärmenetzes.
Ich muss meine Heizung austauschen – wo kann ich mich beraten lassen?
Für eine individuelle Beratung zum Heizungstausch und zu alternativen Heizsystemen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Energieagentur Rheinland-Pfalz oder an eine in der Energieeffizienz- Expertenliste (dena) geführte Fachperson.
Welche Fördermittel gibt es bei Sanierung und Heizungstausch?
Für energetische Sanierungen, Heizungstausch und Wärmenetzanschluss gibt es Förderprogramme von Bund und Förderbanken, insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über BAFA und KfW. Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig. Es empfiehlt sich, vor Maßnahmenbeginn eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aktuelle Fördersätze: www.bafa.de, www.kfw.de sowie der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ist eine geothermische (Erdwärme-)Versorgung auf meinem Grundstück möglich?
In Weingarten ist oberflächennahe Geothermie grundsätzlich möglich (anzeige- bzw. erlaubnispflichtig). Details zu geologischen und wasserrechtlichen Vorgaben: Kapitel 6.3 der kommunalen Wärmeplanung.
Hinweis (06/26): Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Empfehlung, kein Anschluss- oder Umrüstzwang. Eine vorgezogene 65-%-Erneuerbare-Pflicht greift erst mit einer gesonderten, veröffentlichten Gebietsausweisung der Kommune; diese liegt derzeit nicht vor. Ohne sie gelten die regulären Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Weitere Engergiesteckbriefe:
Das könnte Sie auch interessieren:
Downloads
Erstellt durch Verbandsgemeinde Lingenfeld

Fachliche Bearbeitung Muth Engineering







