Ortsgemeinde Schwegenheim

Bebauungsplan „Am Westheimer Weg'' Schwegenheim


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf ,,Am Westheimer Weg" der Ortsgemeinde Sehwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Umweltbericht und dessen Anlagen, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

29.06.2026 bis einschließlich 28.07.2026.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    Am südlichen Rand der Ortslage von Sehwegenheim befindet sich westlich der Westheimer Straße das Grundstück mit den Flurstücksnummern 1666 und 1668/2, welches aktuell mit einem Wohnhaus, sowie mit einer landwirtschaftlichen Halle bebaut ist und über eine Fläche von ca. 4.362 m2 verfügt. Das Grundstück befindet sich zu Teilen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Insbesondere gilt der rückwärtige Bereich des Grundstücks, ab Hinterkante der vorhandenen Bebauung, als Außenbereich. Des Weiteren befindet sich das Grundstück laut Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Lingenfeld auf einer gemischten Baufläche, welche die Art der baulichen Nutzung vorgibt. Auf dem Grundstück sollen durch einen Investor 3 Reihenhausgruppen mit insgesamt 15 Nutzungseinheiten realisiert werden.    

    Die    Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Zudem ist die Sanierung des Bestandgebäudes Westheimer Straße 12 geplant, perspektivisch jedoch auch die weitere Entwicklung dieses Grundstückes. Die Ortsgemeinde hat daraufhin am 20.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Westheimer Weg" getroffen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. 

    § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 27.01.2025 bis einschließlich 25.02.2025 durchgeführt. Grundlegende Änderungen an der Planung haben sind daraus nicht ergeben. Ferner wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zeichnerische Anpassungen an der Planzeichnung vorgenommen und textliche Festsetzungen konkretisiert. Weitere Anpassungen gehen aus den einzelnen Beschlussempfehlung der Abwägungssynopse des vorangegangenen Tagesordnungspunktes hervor.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage der Ortsgemeinde Sehwegenheim, westlich der Westheimer Straße in der Gemarkung Sehwegenheim und umfasst eine Fläche von ca. 0,43 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1666 und 1668/2 der Gemarkung Sehwegenheim. 

    Es wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 1670/4, 1667/4 und 1665.

    Im Osten

    • Durch    die  westliche    Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7763 (Straße,,Westheimer Straße" L538).

    Im Süden

    • Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7764/1.

    Im Westen

    • Durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 1670/4. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

  • Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen  

    Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht:

    Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie der Bedarf an Grund und Boden. Eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Planvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.

    Inhaltlich wurden die arten- und naturschutzrechtlichen Belange und die möglichen Auswirkungen entsprechend der Gesetzeslage geprüft und bewertet. Zudem wird eine Bestandsbeschreibung und Konfliktanalyse der aktuellen Nutzung der Fläche des Plangebiets in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter Arten- und Biotoppotenzial, Boden, Wasserhaushalt, Klima, Landschaftsbild und Erholung sowie dessen Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. Ferner werden die Eingriffe in die Naturgüter zusammengefasst und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt.

    Es soll durch die Wasserhaushaltbilanz und dem Entwässerungskonzept die Auswirkungen der Planung auf den natürlichen Wasserkreislauf (Verdunstung, Versickerung, Abfluss) beschrieben werden. Zudem sollen für mögliche Abweichungen des Wasserhaushalts durch die Planung geeignete Maßnahmen bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan zur Kompensation hergeleitet werden um sich möglichst dem natürlichen Referenzzustand anzunähern.

    Konkret wird zu Sicherstellung der schalltechnischen Verträglichkeit des Planvorhabens die Erarbeitung eins schallschutztechnischen Gutachtens erforderlich. Dabei werden die Auswirkung der Geräuscheinwirkungen der Westheimer Straße (L 538), der L 507 sowie der Bundesstraßen 272 und 9 im Plangebiet ermittelt und beurteilt. Zudem wird die Zunahme von Verkehrslärm durch die Entwicklung des Plangebiets betrachtet und bewertet. Darüber hinaus werden in dem daraus resultierenden Schallschutzkonzept geeignete Maßnahmen bzw. Festsetzungen in Bezug auf den Schallschutz ermittelt.

    Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:


    Der Umweltbericht sowie dessen Anlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Schallschutztechnisches Gutachten und Wasserhaushaltsbilanz/ Entwässerungskonzept) enthält Informationen zu folgenden Themen:

    Bewertung der Umweltauswirkungen auf folgende Schutzgüter: Fläche, Geologie und Boden, Luft und Klima, Wasser / Wasserhaushalt, Biotoptypen / biologische Vielfalt, Artenschutz/ Pflanzen / Tiere, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Wirkfaktoren des Vorhabens und Kompensationsmaßnahmen.

    Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

    Niederschlagswasser und Versickerung

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere  Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 12.03.2025
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 24.02.2025
    • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld zu Niederschlagswasser, vom 10.02.2025

    Artenschutz

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 05.08.2025

    Versiegelung

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 05.08.2025

    Hochwasser/ Starkregengefährdung

    • Stellungnahme   der  Kreisverwaltung  Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 12.03.2025
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 24.02.2025


    Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.

     

Hinweise: Während der Auslegungsfrist (siehe oben ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie elektronisch (Fax-Nr.: 0 63 44 / 50 94 - 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, den 16.06.2026

Weber

Ortsbürgermeister