Wahlen

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Das Wahlrecht ist ein Recht, das uns allzu oft für selbstverständlich erscheint. Wählen ist ein essentielles Grundrecht unserer Demokratie und maßgebend für die Neustrukturierung und Verteilung von politischer Macht . Deshalb ist es wichtig zu betonen, nur wer zur Wahl geht bestimmt mit wie die Bevölkerung im Europäischen Parlament, auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene repräsentiert wird. 

In Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." 

Diese Chance auf demokratische Teilhabe sollten sich Wahlberechtigte nicht entgehen lassen. Ein freiheitlich-demokratischer Staat braucht das Engagement der Bevölkerung, um eine repräsentative Demokratie hervorzubringen. Nutzen Sie ihr Wahlrecht! 

Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments, Wahlen auf Bundes-Landes- und Kommunalebene, entsprechende Wahlergebnisse und weiterführende Erklärungen zur Briefwahl und relevanten Fragen rund um das Thema Wahlen.