Trinkwasseranalysen


Trinkwasseranalysen 

Im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, werden pro Jahr zwei große Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus werden ständig mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Die Grenzwerte der TrinkwV (Trinkwasserverordnung) sind für die untersuchten Parameter eingehalten. 


Gemäß Wasch- und Reinigungsmittelgesetz entspricht das Wasser mit einer Gesamthärte von 2,78 mmol/l dem Härtebereich hart und ist calcitabscheidend, weitere aktuelle Ergebnisse entnehmen Sie bitte den unten stehenden Trinkwasseruntersuchungen (Prüfberichte) oder aus dem Trinkwasserinformationssystem (TWIST-Online).

Hinweis: Die Trinkwasserentnahme für die Analyse findet an zwei Entnahmestellen statt (Grundschule Schwegenheim und Grundschule Zeiskam)

  • Was passiert bei Grenzwertüberschreitungen? 

    Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen.

  • Was bedeuten Grenzwertüberschreitungen?

    In der Trinkwasserverordnung sind Grenzwerte für chemische und mikrobiologische Parameter festgelegt, die in der Regel auf einem Vorsorgeprinzip beruhen. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

  • Forschung

    Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung kann in geringen Konzentrationen unter anderem auch mit Wirkstoffen aus Arzneimitteln belastet sein. Das Bundesministeriums für Gesundheit (⁠BMG⁠) hat daher das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt, Handlungsmöglichkeiten zur Minimierung des Eintrages von Human-Arzneimitteln in Oberflächen- und Grundwässer zu erarbeiten, um diese Ressource für die Rohwassergewinnung zur Trinkwasseraufbereitung besser zu schützen. 

    Der hierzu vorliegende Bericht fasst die identifizierten Möglichkeiten und die Vorschläge zur Umsetzung dieser Handlungsoptionen auf nationaler Ebene zusammen. Ferner enthält er eine Bewertung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Konzepts zur Minimierung des Eintrages von Arzneimitteln in die Umwelt im Hinblick auf nationale Konsequenzen für Humanarzneimittel sowie eine  Priorisierung der Handlungsmöglichkeiten.

  • Trinkwasserqualität

    Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland in fast allen an das Umweltbundesamt gemeldeten Proben meist sehr gut: dass sowohl Mikroorganismen als auch Stoffe nur sehr selten im Trinkwasser in Konzentrationen gefunden werden, die Grenzwerte überschreiten, belegen die Daten zur Trinkwasserqualität.

    Die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

    Am 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, mit der maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Die Trinkwasserverordnung sorgt weiterhin für das gewohnt hohe Qualitätsniveau beim Trinkwasser mit besonderem Augenmerk auf neue Herausforderungen durch Umwelt­einflüsse auf die Trinkwasserressourcen.

Trinkwasser ist ein Lebensmittel wie Milch, Brot und Gemüse und hat deshalb auch ein Verfallsdatum. Für Lebensmittelzwecke sollte man daher kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser) verwenden. Trinkwasser, das vier Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, sollte man daher kurz ablaufen. Erst dann besitzt es wieder seine optimale Trinkwasserqualität. Das abgelaufene Wasser kann für andere Zwecke (zum Putzen, Blumen gießen) verwendet werden. 

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet#stoffe


Keine Mitarbeitende gefunden.


Trinkwasserinformationssystem  - Trinkwasseranalysen online

Mit dem Bürgerinformationssystem Trinkwasser (TWIST-Online) stellt das Land Rheinland-Pfalz ein Informationssystem zur Verfügung, wo sich interessierte Bürger/innen die Analysen der wichtigsten Parameter aus dem landesweiten Datenbestand der letzten 3 Jahre interaktiv anzeigen lassen können. 

www.wasserportal-wasser.rlp-umwelt.d/servlet/it/8920/

Hinweis:  Die Übersichtskarte und die betreffende Messstelle öffnet sich durch die Eingabe einer Adresse, dann werden die jeweiligen Analyseergebnisse in einer Tabelle oder einem Liniendiagramm dargestellt. Die jeweiligen Messstellen werden in der Karte als blauer Punkt angezeigt. Durch Doppelklick auf eine Messstelle werden die hinterlegten Messdaten aufgelistet.



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