Bauvoranfrage

Bauvorbescheid nach §72 LBauO Landesbauordnung

Bauvoranfragen


Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) in der Bauplanung: 

Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen. Bei Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO durchgeführt werden kann, beschränkt sich der Bauvorbescheid auf Fragen, die nach § 66 Abs. 3 Abs. 4 LBauO zu prüfen sind, sowie auf die Zulässigkeit von Abweichungen nach § 69.

Eine Bauvoranfrage nach §72 LBauO Landesbauordnung, auch unter dem Begriff Bauvorbescheid bekannt, ist ein kleines Genehmigungsverfahren und dient zur frühzeitigen Klärung, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Sie gibt die erste Auskunft über die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks und über einzuhaltende Vorschriften.

Wann ist ein Bauvorbescheid sinnvoll?

Ein Bauvorbescheid ist besonders dann sinnvoll, wenn bereits im Vorfeld die Umsetzung bestimmter Erwartungen zweifelhaft ist oder wesentliche Schwierigkeiten zu erwarten sind. Optimalerweise sollte eine Bauvoranfrage bereits vor dem Erwerb des Grundstücks und bis zum Abschluss der endgültigen Entwurfsplanung gestellt werden. In einem Bauvorbescheid können auch konkrete bauplanungsrechtliche Fragen geklärt werden. Eine Bauvoranfrage ist meistens nur dann sinnvoll, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

Quelle: Bauvorbescheid: Antrag auf Vorbescheid beim Bauamt





Antrag auf Bauvorbescheid

Sie können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eine Bauvoranfrage einreichen. Damit die Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsicht) eine genaue Aussage in Form eines Bauvorbescheids treffen kann ist eine detaillierte Beschreibung des geplanten Bauvorhabens erforderlich. 

  • Leistungsbeschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid gemäß § 72 LBauO) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist durchaus sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist bzw. in welcher Form es bebaut werden kann. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind (z. B. Architektenhonorar). Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Bauvoranfrage sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

  • Welche Gebühren fallen an? 

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

  • Rechtsgrundlagen

  • Antrag auf einen formellen Bauvorbescheid

    Benötigt der Bauherr eine rechtsverbindliche Aussage, so stellt er eine förmliche Bauvoranfrage und beantragt einen Vorbescheid. Für den Antrag auf Bauvorbescheid sind folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung über die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen:

    • Bauvoranfrage
    • ein amtlicher Lageplan
    • Bauzeichnungen/Pläne von Grundrissen/ Ansichten/ Schnitte/ etc.
    • ggf. Stellplatznachweis


    Hinweis: Die Bauvoranfrage kann auch formlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht werden. Für eine formlose Bauvoranfrage genügen ein Antrag, ein Lageplan und Skizzen, die den Umfang des Bauvorhabens wiedergeben. Diese Art ist kostengünstiger, jedoch ist die Auskunft unverbindlich. Um eine bessere Aussage über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens treffen zu können, ist es hilfreich individuelle Einzelfragen über die geplante Bebaubarkeit wie z. B. Höhe, Bautiefe, Grundfläche, Nutzung, etc. zu klären.

  • Anträge einreichen

    Die Unterlagen zur Bauvoranfrage sin in 3-facher Ausfertigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld einzureichen.

    Verbandsgemeindeverwaltung Lingefeld

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

Hinweis: Eine förmliche Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) lässt kein Recht zum Bauen entstehen. Ein Bauantrag ist anschließend zwingend notwendig. 



Ansprechpartner in der Verwaltung: 

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