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Archiv und Geschichte


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Das Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 legt fest, dass Unterlagen der kommunalen Gebietskörperschaften, die für deren Aufgaben nicht mehr benötigt werden, in öffentlichen Archiven auf Dauer als Archivgut aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten sind, wenn sie einen bleibenden Wert haben. Mit der Änderung des Landesarchivgesetzes im Jahre 2010 gelten nunmehr wesentlich kürzere Sperrfristen. Hierzu müssen die kommunalen Gebietskörperschaften für Archivgut eigene oder gemeinsame Archive einrichten und unterhalten. Sie können allerdings ihr Archivgut auch dem zuständigen Landesarchiv zur Verwahrung und Verwaltung übergeben. 

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 15. November 1995 beschlossen ein gemeinsames Archiv der Verbandsgemeinde Lingenfeld einschließlich aller verbandsangehörigen Ortsgemeinden einzurichten. Im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld wurde daraufhin ein kommunales Archiv eingerichtet, dem sich die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld und Lustadt angeschlossen haben.

Die Ortsgemeinden Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) haben eigene kommunale Archive eingerichtet oder ihr Archivgut an das Landesarchiv übergeben.

Anfragen und Auskünfte aus dem Personenstandsregister Schwegenheim im Rahmen der Ahnen- und/oder Familienforschung sind direkt an das Archiv der Ortsgemeinde Schwegenheim, Hauptstraße 78, 67365 Schwegenheim (E-Mail: rathaus@schwegenheim.de) zu richten. Anfragen und Auskünfte aus den Personenstandsregistern der anderen Ortsgemeinden sind weiterhin an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld zu richten. 



Kommunalarchive fördern darüber hinaus die innergemeinschaftliche Identifikation und das Interesse der Bürger an ihrer Gemeinde. Die Vorhaltung eines eigenen kommunalen Archivs ist daher eng mit dem Ziel eines umfassenden Bürgerservices verbunden. Historisch wertvolles Schrift- und anderes Dokumentationsgut muss auch künftigen Generationen erhalten bleiben und kann so der Geschichts- und Familienforschung zur Auswertung überlassen werden, soweit es nicht zum Schutze berechtigter Interessen oder Personen für eine Benutzung gesperrt ist. Zum Archivgut gehören neben Schriftstücken im engeren Sinne (z.B. Akten und Bände) auch Bilder, Karten, Filme, Tonträger und sonstige Datenträger oder Speichermedien. In regelmäßigen zeitlichen Abständen werden die Registraturen dahin- gehend überprüft, ob und welche Unterlagen archiviert werden können. Das Archiv in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld kann nach entsprechender Terminvereinbarung von jedermann genutzt werden. Beachten Sie bitte, dass gegebenenfalls auch Gebühren anfallen können. Einzelheiten zur Gebührenerhebung entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für das Archiv. 




Die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz stellt zudem eine Online-Archivdatenbank mit sämtlichen archivischen Zielinformationen zur Verfügung, die bislang nur für den internen Gebrauch vorgesehen waren. Soweit es rechtlich zulässig ist und die archivische Bearbeitung abgeschlossen ist, haben Sie hier die Möglichkeit einer umfassenden und strukturierten Recherche bis hin zum einzelnen Archivale. Beim Landesarchiv in Speyer ist für familiengeschichtlich Interessierte auch ein pfälzisches und rheinhessisches Kirchenbuchverzeichnis online verfügbar, das zurzeit aufgebaut und schrittweise zu einem Gesamtverzeichnis der pfälzischen Kirchenbücher ausgeweitet wird. Die Errichtung eines kommunalen Archivs gehört traditionell zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.