Aktionsplan


Aktionsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld war die erste Verbandsgemeinde im Landkreis Germersheim, die einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet hat. Der Aktionsplan wurde 2018 erstellt und befindet seit dem in der Umsetzung und wird regelmäßig fortgeschrieben. 


  • Inklusion steht für Integration und Teilhabe, aber was genau bedeutet das?

    In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.

    Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Inklusion) ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention:

    • Artikel 13 CRPD: Zugang zur Justiz
    • Artikel 24 CRPD: Bildung
    • Artikel 25 CRPD: Gesundheit
    • Artikel 29 CRPD: Wahlrecht

    Besonders stark diskutiert worden ist die „inklusive Bildung“ in Artikel 24 der Konvention. Darin garantieren die Vertragsstaaten „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“. Der Normalfall soll danach sein, dass Kinder „nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“ (Artikel 24 Abs.2 a). Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ – es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.

    Quelle:  UN-Behindertenrechtskonvention

  • Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema 

    In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen sind zwischen 55 und 74 Jahre alt. Behinderungen bestehen vergleichsweise selten seit der Geburt oder im Kindesalter, sondern entstehen meist erst im fortgeschrittenen Alter.

    Zahlen & Fakten

    • circa ein Drittel (34 % oder 2,6 Millionen) der schwerbehinderten Menschen zum Jahresende 2021 im Alter ab 75 Jahren
    • etwas weniger als die Hälfte (45 % oder 3,5 Millionen) der Schwerbehinderten gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an
    • nur knapp 3 % oder 198 000 waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

    Die Statistiken zeigen, dass 9 von 10 schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht werden. Also 90 % der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, rund 3 % der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Nur knapp 1 % der Behinderungen waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 5 %. 

    Körperliche Behinderungen 

    • circa 58 % der schwerbehinderten Menschen haben eine körperliche Behinderung
    • bei 26 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen
    • bei 11 % waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt,
    • bei weiteren 10 % Wirbelsäule und Rumpf
    • in weiteren 4 % der Fälle lag Blindheit oder eine Sehbehinderung vor
    • ebenfalls 4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen
    • der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung. 


    Geistige oder seelische Behinderungen

    • insgesamt 14 % der schwerbehinderten Menschen haben eine geistige und seelische Behinderung
    •  zerebrale Störungen lagen in 9 % der Fälle vor


    Quelle: 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

  • Vor welchen Herausforderungen stehen Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung?

    Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können,  will die Verbandsgemeinde Lingenfeld mit ihrem Aktionsplan ein breites Angebot an Informationen und Maßnahmen schaffen. Menschen mit einer körperlichen Behinderung haben Probleme dort hinzukommen, wohin Sie wollen. In alltäglichen Situationen kann bspw. ein Mensch im Rollstuhl nicht einfach ein Restaurant besuchen, insofern nicht für einen barrierefreien Zugang gesorgt wurde. Dazu zählen auch Behindertengerechte Toiletten. Menschen mit  einer Sehbehinderung bis hin zur Blindheit sind darauf angewiesen, sich mit Hilfe von Bodenindikatoren zu orientieren. Diese Vertiefungen befinden sich auf dem Gehweg und sin mit einem Blindenstock zu erkennen. Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung bis hin zur Gehörlosigkeit sind darauf angewiesen, dass Untertitel, Alternativtexte und Gebärdensprache angeboten werden. Auch das ertönen von akustischen Signalen an der Fußgängerampel ist sehr wichtig für das zurecht finden im Alltag.

    Eine Behinderung hat starken Einfluss auf den Alltag. Dennoch sollen alle Menschen - egal ob mit oder ohne Behinderung - gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und damit ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten.

  • Vorwort Bürgermeister

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist das Ziel unseres Aktionsplanes, das wir als Verbandsgemeinde Lingenfeld mit allen beteiligten Ortsgemeinden erreichen wollen. Obwohl es in unserem Grundgesetz steht, sind wir noch weit weg von dem, was wir als Gesellschaft und als Gemeinschaft anstreben. Nicht weil wir es nicht wollen, oder weil wir es nicht können, nein, als Menschen, die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen / Behinderungen haben, fehlt uns manchmal einfach der gesamtheitliche Blick bei den Entscheidungen und Maßnahmen, die wir treffen und umsetzen wollen. 
    Dieser Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, soll ein erster oder besser ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Ziele des Grundgesetzes sein - denn vieles haben wir schon erreicht und umgesetzt, aber es gibt noch vieles zu tun und zu verbessern. Auf Initiative unseres Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde und unserer Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden haben wir uns für das Projekt „Unsere Kommune für Alle – altersgerecht, barrierefrei und inklusiv“ beworben und sind als eine von 5 Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz ausgewählt worden, dieses Projekt umzusetzen. Der Aktionsplan ist wie schon erwähnt ein erster oder weiterer Schritt zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Zukünftig wollen wir die Belange von älteren Menschen, von behinderten und beeinträchtigten Menschen strategisch besser und konsequenter bei unseren Entscheidungen berücksichtigen. 
    Es ist noch ein weiter Weg, bis wir wirklich alle Hürden aus dem Weg geräumt haben. Wir sind aber auf einem sehr guten Weg und werden uns regelmäßig, mindestens einmal im Jahr mit dem Aktionsplan beschäftigen, ihn weiterentwickeln und Machbares konsequent umsetzen. Mit der Verabschiedung dieses Aktionsplanes ist es unser erklärtes Ziel, unsere zukünftigen Entscheidungen an den Bedürfnissen aller Menschen in unseren Gemeinden auszurichten, um dem Ziel des Artikels 3 des Grundgesetzes gerecht zu werden. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 

    Ihr Frank Leibeck, 

    Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld

  • Projektstruktur 

    Die Projektstruktur gliederte sich in drei Teile:

    1. Analyse und Verankerung
    2. Partizipation und Vernetzung
    3. Verschriftlichung

    Zuerst wurde die Situation vor Ort eruiert, um relevante Themen und zentrale Akteure zu identifizieren. Auf Basis dieser Daten konnte dann ein Projektplan aufgestellt werden. Im Rahmen eines Beteiligungsworkshops auf lokaler Ebene wurde die Zivilgesellschaft, die Sozialverbände, Verwaltungsmitarbeitende und weitere Akteure eingebunden, um gemeinsam Ziele und Maßnahmen für den Aktionsplan zusammen zu tragen. Danach folgte die Verschriftlichung der Ergebnisse und die Erstellung eines Aktionsplanes mit der Zuordnung entsprechender Zuständigkeiten und Zeitfenstern, um dem Projekt einen zeitlichen und organisatorischen Rahmen zu geben.

    Der Aktionsplan ,, Unsere Kommune für alle- altersgerecht, barrierefrei und inklusiv'' der Verbandsgemeinde Lingenfeld wurde gemeinsam mit allen Ortsgemeinden erstellt. Die Projektleitung ist in der Verbandsgemeindeverwaltung angesiedelt. 

  • Erstellung des Aktionsplans

    Zur Begleitung des Projektes wurde eine Steuerungsgruppe initiiert mit folgenden Beteiligten: 

    •  VertreterInnen der Verbandsgemeinde 
    • VertreterInnen der Ortsgemeinden
    • Beigeordnete 
    • Behindertenbeauftragter
    • Seniorenbeauftragte
    • VertreterInnen der Freizeitgruppe Regenbogen
    • Angehörigen von Menschen mit Beeinträchtigungen

    Die Steuerungsgruppe tagte insgesamt vier Mal. Am 18. April 2018 wurde ein öffentlicher Beteiligungsworkshop mit rund 40 Teilnehmenden durchgeführt. Dort wurde das Projekt vorgestellt und in Bezug auf in der Steuerungsgruppe definierte Schwerpunktthemen eine Bestandsanalyse durchgeführt und Ziele und Ideen erarbeitet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein erster Entwurf des Aktionsplans angefertigt und in der Steuerungsgruppe beraten, angepasst und ergänzt. 

    Schwerpunktthemen

    • Bewusstseinsbildung
    • Barrierefreiheit 
    • Mobilität
    • Wohnen und Bauen 
    • Kultur
    • Freizeit
    • Sport 
    • Inhalte der UN-Konvention und des Landesaktionsplans  

    Danach wurden entsprechend der ausgewählten Schwerpunktthemen Maßnahmen formuliert.

    Hinweis: Andere, nicht weniger wichtige, Themenbereiche sind bisher noch nicht aufgenommen worden. Hierzu gehören beispielsweise die Handlungsfelder Bildung und Schule sowie Arbeit und Beschäftigung. Dies zeigt, dass der Aktionsplan ein erster Schritt ist, aber wachsen darf und soll.

  • Aktueller Stand- Berichterstattung

    Anmerkungen zur 2. Fortschreibung unseres Aktionsplanes

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vor mittlerweile 3 Jahre haben wir unseren Aktionsplan verabschiedet. Seitdem haben wir einige Schritte hin zu mehr Teilhabemöglichkeiten vollzogen, einige Projekte sind aktuell in der Umsetzung, wieder andere sind geplant und warten auf die Umsetzung. Durch die seit Anfang 2020 unseren Alltag beherrschende Corona-Pandemie haben sich viele zeitliche Verzögerungen ergeben. Alleine dadurch, dass Treffen und Sitzungen zeitweise schlichtweg nicht möglich waren, konnten die Beteiligten nicht so agieren, wie zum Zeitpunkt der ersten Fortschreibung erwartet. Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, ein funktionierendes Gemeinwesen zu haben und zu pflegen, das für diejenigen da ist, die am meisten Hilfe benötigen. 
    Die Fortschreibung unseres Aktionsplanes soll weiterhin helfen, für diejenigen da zu sein, für die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag nicht selbstverständlich ist. Insofern freue ich mich, dass der Aktionsplan im neuen Verbandsgemeinde-Ausschuss verankert ist und nunmehr die 2. Fortschreibung ansteht und damit die Möglichkeit gegeben ist, weitere Projekte umzusetzen. Um den Aktionsplan besser lesbar zu machen, wurden einige Layout-Veränderungen durchgeführt, ebenso ist die Dokumentation des ersten Workshops gesonderte Anlage erhältlich.

    Bianca Dietrich,

     2.Beigeordnete VG Lingenfeld


  • Hintergrundinformationen

    Die Achtung der Würde jeder Person und die Gewährleistung von Teilhabe sind Grundvoraussetzungen, um die Menschenrechte aller zu sichern. 

    Die Förderung von Chancengleichheit sowie eine Gleichbehandlung aller Menschen gelten als Voraussetzungen für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen. Daher verbietet schon das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung.
    • Deutschland hat auf internationaler Ebene das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert
    • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht  sich in allen Abteilungen dem Zielanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention "Inklusion" verpflichtet
    • Inklusion bedeutet - das gemeinsame Leben vom frühen Lebensbeginn an bis in ein hohes Lebensalter, möglichst bis zum letzten Augenblick im Leben eines Menschen - unabhängig vom Grad eines eventuellen Hilfebedarfs zu sichern.

    Quelle: BMFSFJ - Inklusion

  • Nationaler Aktionsplan

    Die Bundesregierung fördert die Belange von Menschen mit Behinderung mit zahlreichen Maßnahmen:

    • derzeit befindet sich bereits die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention - kurz NAP 2.0 in der Umsetzung
    • dieser nationale Aktionsplan trägt dazu bei, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug gehalten hat
    • Zwischenbericht der ersten Auflage des Nationalen Aktionsplans zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg zu mehr Inklusion ist
    • wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bundesteilhabegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, wurden verabschiedet
    • Projekte, wie die "Initiative Inklusion" mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, wurden umgesetzt und zeigen Wirkung


    Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Daten waren im Jahr 2016 mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Millionen so viele schwerbehinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie.

     Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken. Und zwar im Jahresdurchschnitt 2017 um rund zehn Prozent gegenüber 2014. Die aktuelle Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist die niedrigste der vergangenen zehn Jahre.

    Quelle: BMFSFJ - Inklusion

  • Maßnahmen für mehr Selbstbestimmung

    Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern, maßgebliche Ziele sind: 

    • Teilhabe
    • Selbstbestimmung
    • uneingeschränkte Gleichstellung

    Diese Ziele werden durch konkrete Maßnahmen gefördert, um alle Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Das Bundesfamilienministerium hat dabei in seinen einzelnen Abteilungen die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, vor allem Kinder und Jugendliche, Familien, Frauen und ältere Menschen in den Fokus seiner Aufmerksamkeit genommen.

    Quelle: BMFSFJ - Inklusion


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