Von besonderer Bedeutung ist das Risikobewusstsein – sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Öffentliche Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus, um Gebäude vollständig vor Hochwasser oder Starkregen zu schützen. Deshalb gewinnt die gesetzlich verankerte Eigenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Auch die besten Schutzmaßnahmen können Überflutungen nicht vollständig verhindern. Technische Einrichtungen wie das Kanalnetz oder Rückhalteanlagen sind nur für bestimmte Niederschlags- und Hochwasserereignisse ausgelegt. Werden diese Bemessungswerte überschritten, kann es trotz aller Schutzmaßnahmen zu Überflutungen kommen.
DasWasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG)verpflichtet alle Personen, die von Hochwasser betroffen sein können: ,,Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“
Karte des gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiets am Hainbach:
Karte GDA Wasser, gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete am Hainbach, OG Weingarten (Pfalz)
Karte GDA Wasser, gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete am Hainbach, OG Schwegenheim
Ob Ihr Grundstück oder Gebäude von Hochwasser oder Starkregen betroffen sein kann, erfahren Sie auch in den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in in der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Sturzflutgefahrenkarten zeigen die Wassertiefen, die Fließgeschwindigkeiten und die Fließrichtungen von oberflächlich abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen.
Was können Sie konkret tun? Bereits einfache Maßnahmen können im Ernstfall große Schäden verhindern.
Gebäude schützen
Haus und Grundstück überprüfen
Hochwassercheck- Rundgang im und ums Haus
Sandsäcke
Leere Sandsäcke können über die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld) bezogen werden. Melden Sie sich dazu an der Telefonzentrale (Empfang).
1,00 € für 4 leere Sandsäcke, Abgabemenge: 20 Sandsäcke pro Haushalt
Infografik Befüllen von Sandsäcken
Versicherungsschutz
Neben baulichen Schutzmaßnahmen empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Bitte beachten Sie, wer sich gegen Elementarschäden versichern kann, dies jedoch unterlässt, erhält im Schadensfall grundsätzlich keine staatliche Unterstützung.