Ortsgemeinde Schwegenheim

Bebauungsplan: ,,Altortbereich West - Schwegenheim''


Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Altortbereich West - Schwegenheim“ der Ortsgemeinde Schwegenheim

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortgebiet West - Schwegenheim“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, zur frühzeitigen Bekanntmachung veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    n der Ortsgemeinde Schwegenheim besteht entlang der Hauptstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Schwegenheim handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. 

    Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Schwegenheim. 

    Ziel des Bebauungsplans „Altortbereich West - Schwegenheim“ ist, vordergründig eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln. Dabei soll der ortstypische Charakter des Altortbereich weitestgehend erhalten bleiben. Zudem soll ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen geschaffen werden. Eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung soll damit umgesetzt werden.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral im westlichen Teil der Ortsgemeinde Schwegenheim entlang der Hauptstraße und umfasst eine Fläche von ca. 11,76 ha.

  • Abgrenzung des Planbereich

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 1/2, 2, 2/3, 2/4, 3, 4/3, 4/4, 4/6, 4/7, 4/8, 4/9, 4/10, 5, 6, 7, 8, 9, 10/2, 10/3, 11, 12/1, 13/1, 13/2, 15, 15/1, 16/1, 7/3, 17/7, 17/8, 18/3, 18/4, 18/7, 18/9, 18/10, 19, 20, 22, 22/2, 25/19 (Straße „Hauptstraße“), 26, 27/1, 28, 28/2, 29, 30/3, 31, 33/1, 34, 36, 41/2, 43, 44, 45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 47, 48/4, 48/2, 48/3, 49/2, 49/1, 50, 52, 53, 54, 55, 56/1, 59, 63, 65, 70, 72, 73, 74, 75, 78/3, 79/10, 80, 81, 82/1, 83, 84/1, 84/2, 85, 86/1, 88/8, 88/7, 88/6, 88/9, 89/1, 90/1, 92, 95, 96/4, 281 („Am Jahnplatz“), 282/1, 283, 284/2, 285, 286, 287, 289, 290, 291, 292, 299/6, 299/12, 301/1, 303, 304, 306/13, 306/14, 307/3, 307/4, 307/5, 307/6, 307/7, 307/8, 307/9, 308, 309, 319/1, 321/1, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 451/1, 452/1, 452/2, 453/2, 453/3, 454/1, 456/2, 458/1, 461, 462, 463, 464, 466/4, 466/5, 468/2, 469/2, 470/2, 473, 474/2, 474/3, 490, 491/1, 492/1, 493/1, 494, 495/2, 499/2, 500/2, 501/2, 502/3, 502/5, 504, 504/3, 505 („Am Jahnplatz“), 666/1, 667/1, 667/5, 667/6, 667/8, 668/1, 669, 670, 671, 672, 674, 677, 678, 679/4, 727/2, 729, 730, 731/2, 736/2, 740/2, 741, 741/5, 742/2 (Straße „Westheimer Straße“), 1973/2, 1973/3, 1973/4, 1973/5, 1974/2, 8227, 8228, 8229, 8230, 8231, 8232, 8233, 8234/1, 8234/2, 8234/3, 8235, 8236, 8237, 8250, sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 23/1, 25/20 (Straße „Hauptstraße“), 25/23 (Straße „Hauptstraße“), 442/1 (Straße „Kauzengasse“), 679/5 (Straße „Im Merkelsgarten“), 725/2 (Straße „Scherrngasse“) und 741/9, der Gemarkung Schwegenheim.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    •  durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 364/4 (Straße „Neustadter Straße“), 
    • 364/7 (Straße „Neustadter Straße L538“) und 25/11 (Straße „Neustadter Straße L538“), 
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 336, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 340, 
    • Querung der Flst.-Nr. 442/1 (Straße „Kauzengasse“) in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 327, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 327, 
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 327, 450/1, 449/4, 449/5 und 447/4,
    •  durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.445/6 und 445/4, 
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 445/6, 444/3 und 443/3,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8389, 8387/1 (Straße „MoritzWaltherWeg“) und 8381,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8381, 8382 und 8383,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8385/1,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8386/1,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8387/1 (Straße „Moritz-WaltherWeg“) und 295/9 (Straße „Moritz-Walther-Weg“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 295/9 (Straße „Moritz-WaltherWeg“) und 8242,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8242, 8241, 8240/1, 8388 (Straße „Moritz-Walther-Weg“), 8239/1 und 8238,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8374, 8375 und 8376,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8376,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8359, 8358 und 8372,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8371, 8373 (Straße „Große Gärten“) und 8369,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8369 und 8373 (Straße „Große Gärten“),
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8367/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8366 und 8373 (Straße „Große Gärten“),
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8365 und 8364,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“),

    Im Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8226,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 96/4,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 658/3 (Straße „Riedgasse“)
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 659/9 und 660/9,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 660/10,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 660/3 und 8063,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8062 und 8065 (Straße „Im Hintergarten“),

    Im Süden

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 682,
    • Querung der Flst.-Nr. 679/5 (Straße „Im Merkelsgarten“) in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 78/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 78/2,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 695/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 697/1,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 703,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 704, 701/1, 712/14 und 40/4,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 42/1 und 41/3,
    • Querung der Flst.-Nr. 725/2 (Straße „Scherrngasse“) in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 41/3,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze Flst.-Nr. 725/2 (Straße „Scherrngasse“),
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 726/8 und 8248,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8248,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8249,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 734/2,Seite: 4/4
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 30/4,
    • durch die östliche, nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 738,
    • Querung der Flst.-Nr. 741/9 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/10, 
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/10,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/11
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 7763 (Straße „Westheimer Straße“) und 7774 (Straße „Landauer Straße“),

    Im Westen

    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/20 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/20 in Süd-Nord-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1975/5, 
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1975/5,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1976/1,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 20/2 und 21/2,
    • Querung der Flst.-Nr. 23/1 in Süd-Nord-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 20/2

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, den 18.06.2025

Weber

Ortsbürgermeister