Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)

Bebauungsplan: „Altortbereich West“ der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortgebiet West“ der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    In der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) entlang der Hauptstraße sowie im Bereich der Bildgasse, der Kerngasse, der Wilhelmstraße, der Oberen und Unteren Rappengasse, der Neugasse sowie in einen Teilbereich der Schlossgasse besteht eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Teilbereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Weingarten (Pfalz) handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Teil des historischen Ortskerns von Weingarten. Die bereits vollständig bebaute Fläche war vor Planungsbeginn dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Bereits seit einiger Zeit gehen vermehrt Bauanträge zur Nachverdichtung des Bestandes durch Bauen in 2. Reihe oder durch Umnutzung und Ersatz bestehender Nebengebäude zu Wohnraum ein.  Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen nun abschließendes Planungsrecht und damit sowohl für die Verwaltung als auch für die Bauherren klare Rechtsverhältnisse für die Genehmigung von Bauvorhaben geschaffen werden. Im Rahmen des Bebauungsplans soll einerseits die bauliche Weiterentwicklung sowie die bedarfsgerechte Ergänzung oder der Ersatz einzelner Gebäude ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das geordnete und harmonische Siedlungsbild soweit möglich erhalten bleiben.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 03.06.2024 bis einschließlich 02.07.2024 durchgeführt.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral in der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) entlang der Hauptstraße in der Gemarkung Weingarten und umfasst eine Fläche von ca. 9,3 ha.

  • Abgrenzung des Planbereich

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 2, 3, 4, 4/2, 5, 6, 7, 8/2, 8/3, 9, 10/1, 10/2, 11, 15, 16, 17, 18, 18/5, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32/1, 32/2, 33, 34/1, 36, 37/1, 37/2, 40/2, 40/3, 42, 42/2, 42/3, 44/1, 45, 46, 47/1, 49, 50, 51/1, 51/2, 52, 53, 54, 55/1, 56/1, 56/2, 57/2, 57/3, 58/1, 58/2, 59/2, 59/3, 59/4, 60, 61, 62/1, 62/2, 63, 64, 64/2, 65, 66, 67/1, 67/2, 68, 69, 70, 72/1, 72/2, 75/1, 75/3, 75/4, 76, 78/2, 78/3, 78/4, 78/5, 78/6, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82, 88, 91, 93, 94, 94/2, 95/2, 95/3, 95/4, 96, 97/1, 98, 99, 100, 102, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 115, 116, 117/1, 117/2, 118, 119, 120/1, 121, 122, 123, 124/2, 124/3, 124/4, 125, 126/2, 127/10, 127/6, 127/9, 128/1, 128/3, 128/4, 130, 132/1, 135, 136, 137, 139, 140, 141, 308, 310, 312/1, 314, 315, 316/1, 318/1, 318/2, 318/3, 319/1, 319/2, 319/3, 320, 321, 322, 323/3, 325, 326, 327, 328/3, 329, 330, 331, 332, 332/1, 333, 334, 335, 336, 338, 339, 340, 341/1, 341/2 (Fußweg „Hauptstraße K4“), 342, 344, 347, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355/1, 355/2, 356, 357, 359, 359/2, 360/1, 362, 363, 364, 365, 365/1, 366/11 (Straße „Obere Rappengasse“), 366/12 (Fußweg „Obere Rappengasse“), 366/13 (Straße „Kerngasse“), 366/17 („Flurgraben“), 366/20 (Straße „Untere Rappengasse“), 366/21 366/21 („Flurgraben“), 366/23 (Straße „Hauptstraße K4“), 366/4 (Straße „Bildgasse“), 366/6 (Straße „Wilhelmstraße“), 370/1, 371/1, 374/5, 375/5, 376, 377/1, 377/4, 382/6, 382/7, 391/2, 392/2, 393/6, 393/7, 398, 400, 1389/6, 1400, 1400/2, 1599/1, 1600/2, 1632, 1634/3, 5404 (Straße „Schloßgasse L507“), 5306 (Straße „Schloßgasse L507“), 5307 (Straße „Schloßgasse L507“), 5308 (Straße „Schloßgasse L507“), sowie die Teilflächen der Flurstücksnummern 343/5 und 5403 (Straße „Hauptstraße L507“) der Gemarkung Weingarten (Pfalz).

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. (Flurstücknummer) 4411/1 („Flurgraben“), 1658/12 („Flurgraben)“, 1658/10 („Flurgraben“), 1658/8 („Flurgraben“) und 5305 (Straße „Schloßgasse L507“),

    Im Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5309, 5310, 5311, 5312, 5313, 5326 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 5403 (Straße „Hauptstraße L507“) in Nord-Süd-Richtung in Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5326 (Straße „Hauptstraße“) und der Flst.-Nr. 366/3 (Straße „Neugasse“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 366/3 (Straße „Neugasse“)

    Im Süden

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 401 (Straße „Schulstraße“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 397/2,
    • durch die nördliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 397/4,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.328/1,
    • durch die östliche, nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.328/4,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 397/5, 396, 393/5, 393/8, 391/3, 390/2 und 388/1,
    • durch die nördliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 387,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 386/1,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 384/3,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 383/4,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 383/3,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 382/4 und 381/1,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 343/5,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 390/10 und 390/11,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 359/3,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1397/2 (Straße „Bildgasse“) und 1389/6 (Straße „Oberlustadter Straße“)

    Im Westen

    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1401/2,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1401/1,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1589/2,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1595/4 (Straße „Saarstraße“), 1581/1 (Straße „Hauptstraße K32“) und 4318 (Fußweg „Im Schierlingsgarten)“,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1626/3,
    • durch die östliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.1626/2, durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4322 und 4321, durch die östliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4320, durch die östliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1634/2.

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht: 

Umweltbericht vom Planungsbüro Piske als Teil der Begründung des Bebauungsplans (Stand Dezember 2024). Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang und der Bedarf an Grund und Boden. Eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden, sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes, sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Planvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:  

Naturräumliche Gliederung, Geologie und Relief, Boden, Luft und Klima, Wasser, Arten- und Biotoppotential, Fläche, Siedlungsbild, Mensch und Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, alternative Planungsmöglichkeiten und Kompensationsmaßnahmen.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Grünflächen

    • Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 02.07.2024
  • Gewässer, Wasser- und Trinkwasserschutzgebiet  

    • Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 02.07.2024
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 04.07.2024
    • Stellungnahme des Zweckverbands für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, vom 20.06.2024
  • Artenschutz  

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 02.07.2024
  • Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz  

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenbehörde vom 02.07.2024
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 04.07.2024
  • Niederschlagswasser und Abwasser  

    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 04.07.2024

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Weingarten (Pfalz), den 03.07.2025

Becker

Ortsbürgermeister