Ortsgemeinde Schwegenheim

Bebauungsplan „Altortbereich Ost - Schwegenheim“


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortgebiet Ost - Schwegenheim“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, zur frühzeitigen Bekanntmachung veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    In der Ortsgemeinde Schwegenheim besteht entlang der Hauptstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Schwegenheim handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter ansteigt. 

    Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Schwegenheim. Um eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln, hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schwegenheim beschlossen, den Bebauungsplan „Altortbereich Ost - Schwegenheim“ aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan soll für den östlichen Teil der Altortslage der ortstypische Charakter und das städtebauliche Erscheinungsbild des Altortbereichs weitestgehend erhalten bleiben und eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung geschaffen werden. Ferner wird ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen hergestellt.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral im östlichen Teil der Ortsgemeinde Schwegenheim entlang der Hauptstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10,61 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 97/1, 98, 100, 104, 105, 106, 107/2, 107/3, 107/4, 107/5, 110/2, 110/3, 111/1, 112, 112/2, 112/3, 113, 114, 116/1, 118/1, 119, 120, 120/2, 120/3, 120/4, 121/1, 122, 123/1, 124/2, 127, 128/2, 130, 132, 133, 133/2, 134, 135, 135/2, 136, 136/1, 137, 138/3, 141, 141/2, 144, 145, 146, 147, 149/1, 150, 152, 152/2, 153, 156, 157/1, 158/3, 158/4, 158/5, 159/1, 160/1, 162/1, 163/1, 165/1, 166, 167/4, 167/5, 167/6, 167/7, 168/2, 168/3, 168/4, 168/5, 169, 170, 171/1, 172, 173, 173/1, 174/1, 174/2, 540, 542, 555/1, 555/2, 560/3, 629/2, 633, 634/1, 654/1, 656/3, 3741, 8184, 8185, 8186, 8187, 8188, 8189, 8190, 8191/2, 8191/3, 8191/4, 8192, 8193, 8194, 8195/2, 8195/3, 8195/4, 8196, 8197/1, 8197/2, 8198, 8199, 8200, 8201, 8202, 8203, 8204, 8205, 8206, 8207, 8208, 8210, 8211, 8212/1, 8212/2, 8213/2, 8213/3, 8213/4, 8214, 8215, 8216, 8217, 8218/2, 8218/3, 8218/4, 8218/5, 8221, 8222, 8223, 8224, 8225, 8226, 8244/1, 8244/2, sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 99/4, 101, 102, 164/1, 25/23 (Straße „Hauptstraße“), 543/1, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 551/1, 595/11 (Straße „Rappengasse“), 626, 628, 630, 631, 634/2, 637, 648, 654/2, 8182 (Straße „Höllengasse“), 8081 (Straße “Bahnhofstraße“), 8245/1, der Gemarkung Schwegenheim

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • Querung der Flst.-Nr. 8081 (Straße „Bahnhofstraße“) in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8181 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 8181 (Gewässer „Hainbach“), 
    • durch die westliche, südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8183,
    • Querung der Flst.-Nr. 8182 (Straße „Höllengasse“) in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3740/8 (Straße „im Brühl“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.3740/8 (Straße „im Brühl“).

    Im Osten

    • Durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3745,
    • Querung der Flst.-Nr. 543/1, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 551/1, 164/1 in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3745 bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 164/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.164/1,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.556/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 7595,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/7,
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 158/5,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/8,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 560/7.

    Im Süden

    • Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 561/2, 565/4, 566,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 567,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 568, 569, 570, 571, 572,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 573,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 576,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 143/1,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 143/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 142/3, 139/2,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 138/2,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 140,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 579/7,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 581/4,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8395, 8394, 8393,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8392,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8391,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8406, 8405,
    • Querung der Flst.-Nr. 595/11 (Straße „Rappengasse“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 107/3,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 595/11 (Straße „Rappengasse“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 621,
    • Querung der Flst.-Nr. 626 und 628 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 629,
    • Querung der Flst.-Nr. 630 und 631 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632,
    • Querung der Flst.-Nr. 634/2, 637, 8245/1, 102, 101, 648, 99/4 und 654/2 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632 bis zur östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/2.

    Im Westen

    • Durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/2,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/4,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 658/3 (Straße„Riedgasse“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Süd-Nord-Richtung auf Höhe der südwestlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8234/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8234/1, 8233, 8232, 8230, 8229,
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8227.

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, den 16.04.2026

Weber

Ortsbürgermeister