Ortsgemeinde Lingenfeld

Bebauungsplan „Nördlich der Kautzengasse – Rückwärtige Gartennutzung“ 


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Kautzengasse – Rückwärtige Gartennutzung“ der Ortsgemeinde Lingenfeld, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    In der Ortsgemeinde Lingenfeld besteht entlang der Kautzengasse eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die im Ortsrandbereich nördlich der Kautzengasse hinter der Scheunenzone im Außenbereich liegenden Grundstücksflächen bis zur Königsberger Straße als „Frei- und Grünflächen“ zu erhalten. Hierfür soll der betroffene Bereich überplant und als private Grünflächen mit Nutzung als Hausgärten ausgewiesen werden, so dass dort Nebenanlagen (wie z. B. Gartenhäuser und Einfriedigung) zulässig sind sowie eine weitere Gartennutzung möglich ist. Daher hat der Ortsgemeinderat Lingenfeld den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nördlich der Kautzengasse – Rückwärtige Gartennutzung“ in seiner Sitzung am 14.12.2021 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 13.11.2024 durchgeführt. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB haben sich Änderungen bzw. Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf ergeben. In der Planzeichnung wurde die südliche Grenze des Geltungsbereichs anhand der eingegangenen Stellungnahmen angepasst und vereinfacht, sodass eine potenzielle Bebauung bzw. Änderungen der bestehenden baulichen Anlagen außerhalb des Geltungsbereichs an der Kautzengasse einfacher umgesetzt werden kann. Zudem wurden die textlichen Festsetzungen zum Teil konkretisiert und verständlicher ausgearbeitet.

  • Lage und Größe des bisherigen Plangebiets

    Das Plangebiet liegt nördlich der Kautzengasse im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung bis zur Königsberger Straße (Verlängerung). Es umfasst eine Fläche von ca. 1,56 ha.

  • Abgrenzung des bisherigen Plangebiets

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 413/1, 417, 419, 420/1, 433, 434, 440, 441, 442, 446, 450/4, 452, 452/2, 456/1, 465/2 465/2, 466, 466/2 und
    469 sowie Teilflächen aus den Flurstücksnummern 413/3, 415, 430/2, 431, 431/2, 443/4, 443/6, 450/6, 450/7, 461/3 und 470/1 in der Gemarkung Lingenfeld.

  • Lage und Größe des neuen Plangebietes: 

    Das Plangebiet liegt nördlich der Kautzengasse im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung bis zur Königsberger Straße (Verlängerung). Es umfasst eine Fläche
    von ca. 1,53 ha.

  • Abgrenzung des neuen Plangebiets

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 413/1, 417, 419, 420/1, 433, 434, 440, 441, 442, 450/4, 456/1, 465/2, 466, 466/2 und 469 sowie Teilflächen
    aus den Flurstücksnummern 413/3, 415, 430/2, 431, 431/2, 443/4, 443/6, 446, 450/6, 450/7, 452, 452/2, 456/2, 461/3 und 470/1 in der Gemarkung Lingenfeld.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 5023 (Wirtschaftsweg „Königsberger Straße“),

    Im Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummern 408/3, 408/2, 408/1 und 408,

    Im Süden

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummern 413/3, 414/2, 416/2, 418/2 und 420/4,
    • Querung der Flurstücksnummern 430/2, 431 und 431/2 in Ost-West-Richtung auf Höhe der Hinterkante des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit der
      Flurstücksnummer 429/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummern 432/2, 435/4, 437/2, 436, 438/5, 439 und 438/3,
    • Querung der Flurstücksnummer 443/6, 443/4 und 466 in Ost-West-Richtung auf Höhe der Hinterkante der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 439,
    • Querung der Flurstücksnummer 450/6, 450/7, 452, 452/2 und 456/1 in Ost-WestRichtung auf Höhe der Hinterkante des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit den Flurstücksnummern 458/4,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 450/7,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 454/3,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 461/3
    • Querung der Flurstücksnummer 461/3 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 456/1,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 465/1, 463, 467/5, 468/2 und 470,

    Im Westen

    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 5024 (Fußweg),
    • Querung der Flurstücksnummer 470/1 in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Gebäudeseite des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 470/1 mit einem Abstand von 3,00 m,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 470/1.

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht: 

  • Umweltbericht vom Planungsbüro Piske als Teil der Begründung des Bebauungsplans (Stand September 2025). Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang und der Bedarf an Grund und Boden. Eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden, sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes, sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Planvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung werden beschrieben.
  • Fachbeitrag Naturschutz vom Planungsbüro Piske (Stand Oktober 2025). Inhaltlich wird eine Bestandsbeschreibung und -bewertung der aktuellen Nutzung der Fläche des Plangebiets in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter Geologie und Boden, Klima und Luft, Wasser, Biotoptypen/ Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie dessen Wechselwirkungen aufgezeigt. Weiterhin wird die städtebauliche Konzeption und den Flächenbedarf der Planung beschrieben. 
  • Ferner wird in einer Konfliktanalyse die Wirkfaktoren des Vorhabens, Wechselwirkungen mit anderen Planungen, Artenschutzrechtliche Wirkungen und Eingriffe in die Naturgüter zusammengefasst und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt. Final werden die ausgearbeiteten Maßnahmen in die Planzeichnung und in die textlichen Festsetzungen übernommen.

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:

Der Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Naturschutz enthält Informationen zu folgenden Themen:

Naturräumliche Ausstattung, Boden, Luft und Klima, Wasser, Arten- und Biotoppotential, Artenschutz, Fläche, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, alternative Planungsmöglichkeiten und Kompensationsmaßnahmen.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Lingenfeld, den 10.10.2025

Kropfreiter

Ortsbürgermeister