Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Östlich der Raiffeisensttraße Anschnitt A“ in der Gemarkung Niederlustadt am 06. November 2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Lustadt, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.
erhoben werden.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld veröffentlicht.
Landau i.d.Pf., den 06. November 2025
gez. Strauß (DS)
Hilmar Strauß
Stellv. Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf.
