FAQ-KWP


FAQ - Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Die Fragen und Antworten werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt.


Allgemeines zur kommunalen Wärmeplanung

  • Was ist kommunale Wärmeplanung überhaupt? 

    Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden systematisch untersuchen, wie die Wärmeversorgung vor Ort langfristig klimaneutral, effizient und bezahlbar gestaltet werden kann. Dabei wird zunächst analysiert, wie aktuell geheizt wird, welche Energiequellen genutzt werden und wo Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien bestehen. Am Ende steht ein Wärmeplan, der konkrete Ziele und Maßnahmen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung formuliert.

  • Was bringt mir das als Bürger konkret? 

    Die Wärmeplanung bietet eine Orientierungshilfe: Sie zeigt auf, welche Heizformen in welchem Gebiet langfristig wirtschaftlich und nachhaltig sein könnten – z. B. der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Umstieg auf eine Wärmepumpe. Bürgerinnen und Bürger können dadurch besser planen, Fördermöglichkeiten gezielter nutzen und in vielen Fällen Energiekosten sparen. Außerdem trägt jede*r dazu bei, die lokale Klimabilanz zu verbessern.

  • Welche Daten werden verwendet – und ist das datenschutzkonform? 

    Für die Wärmeplanung werden ausschließlich öffentlich verfügbare oder aggregierte Daten verwendet – etwa zur Bebauung, Energieverbrauch oder Infrastruktur. Daten auf Gebäudeebene werden anonymisiert oder statistisch zusammengefasst. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben oder veröffentlicht. Die Planung erfolgt datenschutzkonform nach geltendem Recht.

  • Was ist der Unterschied zum Heizungsgesetz (GEG)? 

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt Anforderungen an Heizungen und energetische Standards für einzelne Gebäude – insbesondere beim Neubau oder bei Heizungstausch. Die kommunale Wärmeplanung hingegen betrachtet die gesamte Gemeinde oder Stadt. Sie zeigt auf, welche Wärmeversorgungsformen für bestimmte Gebiete langfristig sinnvoll und klimafreundlich sind. Beide Ansätze ergänzen sich: Das GEG setzt gesetzliche Rahmenbedingungen, die Wärmeplanung schafft die strategische Grundlage dafür.

  • Wer führt die Planung durch? 

    Die kommunale Wärmeplanung wird von der jeweiligen Kommune verantwortet – oft in Zusammenarbeit mit externen Fachbüros, Energieagenturen oder Stadtwerken. In unserem Fall wird die Planung durch die Verbandsgemeinde Lingenfeld gemeinsam mit den Ortsgemeinden und mit fachlicher Unterstützung von Muth Engineering erstellt.

  • Wie kann ich mich beteiligen? 

    Bürgerinnen und Bürger sind ein wichtiger Teil des Prozesses. In verschiedenen Beteiligungsformaten – etwa Bürgerworkshops, Informationsveranstaltungen können Sie Anregungen geben und Fragen stellen. Die Termine und Mitmach-Möglichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld bekannt gegeben.

Für private Hauseigentümer

  • Muss ich meine Heizung jetzt austauschen? 

    Nur Gas- und Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, oder älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen Niedertemperatur- und Brennwertkessel, sowie Kleinst- (< 4 kW) und Großanlagen (> 400 kW) (§72 GEG Abs. 1 -3). Heizkessel dürfen ab dem 01.01.2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (§72 Abs. 4 GEG).

  • Wird mein Haus ans Wärmenetz angeschlossen? 

    Die Eignungsprüfung erfolgt im Rahmen der Zielszenarien des kommunalen Wärmeplans und ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

  • Was kostet mich das? 

    Der Wärmevollkostenvergleich zwischen zentraler und dezentraler Versorgung im Rahmen der Zielszenarien des kommunalen Wärmeplans steht noch aus.

  • Gibt es Fördermittel für neue Heizungen oder Sanierungen? 

    Ja, es stehen verschiedene Förderprogramme von Bund und Förderbanken zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem:

    Es empfiehlt sich, vor Maßnahmenbeginn eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen und die Fördervoraussetzungen sorgfältig zu prüfen.

  • Mein Haus ist alt – kann ich trotzdem umsteigen? 

    Auch in älteren Häusern ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe oft möglich – sofern die Heiztechnik, Dämmung und Wärmeverteilung angepasst werden. Der 50‑Grad‑Test hilft als erste Orientierung. Für fundierte Entscheidungen empfiehlt sich eine professionelle Energieberatung.

  • Wie finde ich einen Handwerksbetrieb oder Energieberater? 

    Wenn es um energetische Bau- oder Sanierungsprojekte geht, ist es wichtig, auf qualifizierte Fachleute zu setzen – insbesondere dann, wenn staatliche Förderungen genutzt werden sollen. Eine zentrale Anlaufstelle dafür ist die Energieeffizienz‑Expertenliste:

    • Auf energie‑effizienz‑experten.de findest du eine bundesweite Datenbank mit geprüften Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten – darunter viele aus dem handwerklichen Bereich. Sie sind befähigt, förderfähige Energieberatungen, Fachplanungen oder Baubegleitungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durchzuführen.
    • Die Seite bietet eine praktische Postleitzahlsuche, mit der du passende Fachleute in deiner Nähe finden kannst – geordnet nach ihrem Aufgabenbereich oder Förderprogramm.

Für Mieter & Wohnungseigentümergemeinschaften


Für Unternehmen & Gewerbebetriebe


  • Sind gewerbliche Gebäude Teil der Wärmeplanung? 

    Ja – gewerbliche Gebäude spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Aufgrund ihres oft höheren Energiebedarfs und ihrer besonderen Nutzungsstrukturen sind sie ein wichtiger Faktor für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Die Kontaktaufnahme mit den Gewerbebetrieben erfolgt zu gegebener Zeit direkt durch die Verbandsgemeinde Lingenfeld. 

    Unternehmen, die bereits jetzt Interesse an einer Beteiligung haben – beispielsweise im Bereich Energieeffizienz, an einem Wärmenetzanschluss oder an der gemeinsamen Entwicklung einer Wärmelösung – können sich gerne vorab melden.

  • Welche Anforderungen kommen auf mein Unternehmen zu? 

    Auch Unternehmen sind im Rahmen der Energiewende gefordert, ihren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen zu leisten. Dabei gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben – insbesondere für Nichtwohngebäude und größere Betriebe:

    1. Anforderungen GEG: Das GEG stellt energetische Anforderungen an Nichtwohngebäude, etwa Bürogebäude, Lagerhallen oder Produktionsstätten – insbesondere bei:

    • Neubauten: Einhaltung von Effizienzstandards (Primärenergiebedarf, Wärmeschutz, Technik)
    • Sanierungen & Heizungstausch: Beim Austausch von Heizungen müssen seit 2024 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen (unter bestimmten Voraussetzungen gestaffelt); → Übergangsfristen gelten – u. a. ist die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Orientierungsrahmen für Unternehmen.
    • Nachweispflichten: Für Neubauten und umfassende Sanierungen müssen Energieausweise erstellt werden.

    Weitere Infos: www.bmwk.de/geg

    2. Energieauditpflicht für große Unternehmen (Nicht-KMU): Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, sind verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen – erstmals seit 2015, dann alle vier Jahre.

    Pflicht trifft zu, wenn:

    • Mehr als 250 Mitarbeitende oder
    • Mehr als 50 Mio. € Umsatz oder mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme
      (jeweils bezogen auf das gesamte Unternehmen)

    Ziel: Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen, um Kosten zu senken und Emissionen zu reduzieren. Das Audit muss von qualifizierten Energieauditor*innen durchgeführt und beim BAFA nachgewiesen werden.

    Weitere Infos: www.bafa.de – Energieaudit

    Die Ergebnisse der Wärmeplanung bieten auch Unternehmen wichtige Hinweise für zukünftige Investitionen – z. B. ob ein Anschluss an ein Wärmenetz wirtschaftlich und klimafreundlich ist. Gewerbebetriebe mit Interesse an gemeinsamen Wärmelösungen können sich bereits frühzeitig einbringen.

  • Gibt es spezielle Förderungen für Betriebe? 

  • Wie kann ich eigene Abwärme in die Planung einbringen?

    Wenn Ihr Unternehmen Abwärme produziert, die eventuell zur lokalen Wärmeversorgung beitragen könnte, ist das für die kommunale Wärmeplanung sehr relevant. Solche Potenziale werden gezielt erfasst und können in zukünftige Wärmenetze oder gemeinsame Lösungen eingebunden werden. Ein Fragebogen zur Datenerhebung wird in Kürze an die Gewerbebetriebe versendet.

    Falls Sie schon jetzt Informationen oder Interesse mitteilen möchten, freuen wir uns über eine Nachricht an: klimaschutz@vg-lingenfeld.de