Handwerkerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Der Handwerkerparkausweis (HWPA) ist eine einheitliche und regionale Parkberechtigung für Handwerksbetriebe, die an verschiedenen Orten in der Rhein-Neckar-Region arbeiten. Er erspart den Betrieben die mehrfache Beantragung von individuellen Ausnahmegenehmigungen zum Parken im öffentlichen Raum.

  • Verfahrensablauf

    • Registrierung bei OMNIA – geben Sie unbedingt die Postleitzahl des Betriebssitzes an!
    • Online-Formular ausfüllen und erforderliche Unterlagen hochladen
    • Antrag digital einreichen
    • Bestätigung per E-Mail erhalten und Antrag online nachverfolgen
  • Zuständige Stelle

    Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Für die Kommunen des Landkreises Germersheim gilt dabei die Besonderheit, dass aufgrund einer geschlossenen Zweckvereinbarung die Zuständigkeit für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises zentral bei der Stadtverwaltung Germersheim liegt.

  • Voraussetzungen

    Den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen.
    • Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein.
    • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.

    Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie der Kfz-Scheine
    • Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Zeichen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.

    Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.

    Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.

  • Rechtsgrundlage

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis)


  • Anträge / Formulare

  • Weiterführende Informationen

  • FAQ

    Wie viele Handwerkerparkausweise darf ein Handwerksbetrieb beantragen?

    Es gibt keine Limitierung.

    In welchem Geltungsbereich kann der HPWA genutzt werden?

    Der Handwerkerparkausweis wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms.  Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende