Koordination und Wahrnehmung der Bauherr-, Planer- und Behördenaufgaben
die eigenständige Bearbeitung sämtlicher Leistungsphasen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bei kleineren kommunalen Maßnahmen
allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Kostenermittlung für die Haushaltsplanung
fachtechnische Beratung von Mitarbeitern in Angelegenheiten des Gebäude- und Grundstücksmanagements