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Neu bei Erwerbsminderungsrenten: Zurück in den Beruf ohne Risiko


Rente und Arbeit besser miteinander kombinieren

Möglich ist das Arbeiten auf Probe grundsätzlich bis zu sechs Monaten, im Einzelfall aber auch länger oder kürzer. Rente und Arbeit sind so besser miteinander zu kombinieren und der Weg zurück ins Berufsleben wird leichter. Das ist wichtig, denn häufig sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet. Mit der Arbeit auf Probe können Betroffene frühzeitig testen, wie fit sie sind und was im Beruf noch möglich ist.

Ist der Arbeitsversuch erfolgreich und wird die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente weiterhin zu zahlen ist oder diese wegfallen kann.

Keine Rückzahlung mehr

Positiv für die Betroffenen ist auch, dass die während des Arbeitsversuchs erhaltenen Rentenzahlungen nicht mehr zurückzuzahlen sind. Das war bisher nicht so. Wer bisher eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, konnte nicht zurück in den Job, ohne den Rentenanspruch aufs Spiel zu setzen. Folge war oft, dass bereits erhaltene Rentenzahlungen zurückgezahlt werden mussten.

Rentenversicherung vorab informieren

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die sich für diese neue Möglichkeit interessieren, sollten ihren Rentenversicherungsträger über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst vorab informieren. Denn wie bisher wird das Arbeitseinkommen auf die Rente angerechnet und es sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt diese zurzeit mindestens bei rund 37.117 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 18.558 Euro jährlich.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz