
Wahl zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen sowie der Wahl der Landrätin/des Landrates 09. Juni 2024
Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld hat für jeden Stimmbezirk in ihrem Wahlgebiet ein Verzeichnis aller im Stimmbezirk stimmberechtigten Personen anzulegen (Wählerverzeichnis). Da ein Stimmberechtigter sein Stimmrecht nur einmal ausüben kann, darf er bei mehreren Wohnungen nur im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden, in der er seine Hauptwohnung hat.
Was ist ein Wählerverzeichnis?
Werde ich automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Wie und wo kann ich nachvollziehen, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Wie verhalte ich mich, wenn ich nach dem 28.04.2024 (und vor dem 20.05.2024) umgezogen bin?

Europawahl 2024
Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Hinweise und Informationen
Fristen

Hinweise zum Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen
Wahlrecht für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU bei der Europawahl
Wahlrecht für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der EU bei Kommunalwahlen

Briefwahl FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und Wahlschein