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Wirtschaft/ Gewerbe

Handwerkerparkausweis - jetzt auch digital beantragen


Seit 1. Juli übernimmt die Stadt Germersheim die zentrale Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Handwerkerparkausweise durch gewerbliche Betriebe aus dem gesamten Landkreis. Bürgermeister Marcus Schaile hatte sich im Vorfeld mit seinem Amtskollegen darüber abgestimmt und bedankt sich für die gute interkommunale Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. 

Er betont: „Die Digitalisierung kommunaler Dienstleistungen ist für uns alle ein wichtiger Baustein moderner Verwaltung. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das Einstellen eines weiteren Online-Antrags auf unserer Germersheimer Website waren mehr als gegeben. Daher verlief die Umsetzung auch reibungslos.“
Bürgermeister Frank Leibeck von der Verbandsgemeinde Lingenfeld, begrüßt die neue Lösung: „Die zentrale Antragstellung über die Stadt Germersheim erleichtert unseren Betrieben den Zugang zum Handwerkerparkausweis erheblich. Dies ist ein guter Schritt für mehr Effizienz und Serviceorientierung.“

Seit dem 01.07.2025 ist die Beantragung vollständig digital möglich. Die Online-Antragstellung ersetzt den bisherigen analogen Prozess und bietet schnelle und einfache Abwicklung über PC oder Smartphone, bequeme Upload-Funktion für erforderliche Unterlagen sowie jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand.

 


  • Was ist der Handwerkerparkausweis?

    Der Handwerkerparkausweis (HWPA) ist eine einheitliche Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO, die Handwerksbetrieben das Parken im öffentlichen Raum erleichtert. Er ermöglicht das Parken in definierten Bereichen der Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe. Die Zuständigkeit liegt aufgrund einer Zweckvereinbarung im Kreis Germersheim zentral bei der Stadtverwaltung Germersheim.

  • Wer kann den HWPA beantragen? 

    Antragsberechtigt sind Betriebe, die:

    • Ihren Betriebssitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben
    • Bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet sind
    • Eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, bei der ein Fahrzeug in direkter Nähe des Einsatzortes benötigt wird

    Fahrzeuge:

    • Max. zulässiges Gesamtgewicht: 7,5 t
    • Einsatz als Werkstattwagen oder für den Transport von Werkzeug, Material und Produkten
    • Erlaubte Fahrzeugtypen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen, Transporter
  • Anzahl & Geltungsbereich

    • Keine Begrenzung der beantragbaren Ausweise je Betrieb
    • Kosten: 195,- € pro Ausweis
    • Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
    • Bereits ausgestellte analoge Ausweise bleiben gültig, jedoch maximal bis 31.12.2025

    Hinweis: Der HWPA wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausgestellt (z. B. bei Missbrauch oder Gefährdung der Verkehrssicherheit).

  • Wo darf mit dem HWPA geparkt werden? 

    Mit dem Handwerkerparkausweis darf werktags während eines Arbeitseinsatzes geparkt werden – sofern in zumutbarer Nähe keine reguläre Parkmöglichkeit besteht – in folgenden Bereichen:

    • Im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderung
    • In Haltverbotszonen (VZ 290), auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
    • In verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325), außerhalb markierter Flächen
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Gebühr
    • In Bereichen mit Parkscheibenpflicht, ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • Auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 mit Zusatzzeichen)

    Nicht erlaubt ist das Parken in Fußgängerzonen (gesonderter Antrag bei der jeweiligen Kommune erforderlich), auf Behindertenparkplätzen, auf dem eigenen Betriebsgelände.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Registrierung beim OMNIA-Antragsportal
    • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
    • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
    • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
    • Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
  • Nutzung & Bedingungen 

    • pro HWPA können bis zu 3 Kfz-Kennzeichen angegeben werden – gleichzeitiges Parken mit mehreren Fahrzeugen ist jedoch nicht erlaubt
    • Bei Bedarf an gleichzeitiger Nutzung: bitte separate Ausweise beantragen
  • Zuständigkeit

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Betriebssitz bearbeitet den Antrag. 

    Sonderregelung im Landkreis Germersheim: Aufgrund einer Zweckvereinbarung erfolgt die Bearbeitung hier zentral durch die Stadtverwaltung Germersheim, unabhängig von der Kommune.


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Antragstellung – So funktioniert’s:

  1. Registrierung bei OMNIA (Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet) – geben Sie dort die Postleitzahl des Betriebssitzes an!
  2. Online-Formular ausfüllen und erforderliche Unterlagen hochladen:
    •  Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
    • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
    •  Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
    • Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
  3. Antrag digital einreichen
  4. Bestätigung per E-Mail erhalten und Antrag online nachverfolgen

jetzt beantragen


 

Ansprechpartner:


Weitere Informationen:


Quelle: Home – Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH; Homepage Stadtverwaltung Germersheim; Gemeinsame Pressemitteilung in Kooperation mit der Stadtverwaltung Germersheim