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Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Wahlen

Versand der Briefwahlunterlagen


Update 17.02.2024: Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgte bis einschließlich 14.02.2025 über die Deutsche Post AG; alle Briefwahlanträge die uns bis 14.02.2025, 13 Uhr, vorlagen wurden über die Deutsche Post AG versandt. Obwohl die Unterlagen am selben Tag bei der Deutschen Post AG aufgegeben wurden, erfolgt die Zustellung nicht immer zeitgleich. Dies gilt auch für Haushalte, in denen mehrere Personen Briefwahlunterlagen erhalten – die Zustellung kann auch hier zeitlich versetzt erfolgen. Ab dem 17.02.2025 erfolgt die Zustellung aller Briefwahlunterlagen (mit Zustelladressen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld) durch Gemeindebedienstete. Sofern uns ihre Anträge bis ca. 15 Uhr vorliegen, werden Ihnen diese noch am selben Tag in den Briefkasten geworfen. Bitte achten Sie auf eine korrekte Beschriftung ihres Briefkastens. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen, die von der Deutschen Post AG verschickt wurden, bis spätestens 19. Februar 2025 nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte persönlich bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeinde Lingenfeld. 




Ab KW 6 beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen per Post. Dies betrifft zum einen die Briefwahlunterlagen, die bereits beantragt wurden, als auch alle weiteren eingehenden Anträge. 

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Um von der Briefwahl Gebrauch zu machen, müssen die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen entweder online oder schriftlich anfordern. Bitte beachten Sie die entsprechen Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Wahlscheines und Briefwahlunterlagen.

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Bis wann können Sie Briefwahlunterlagen beantragen? 

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen muss grundsätzlich bis spätestens zwei Tage vor der Wahl, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden. 

In Ausnahmefällen, wie etwa plötzlicher Erkrankung, Versäumung der Antragsfrist ohne eigenes Verschulden oder wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen entstanden ist, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr gestellt werden (Ausschlussfrist).

Versand der Briefwahlunterlagen:

Der Versand der angeforderten Briefwahlunterlagen beginnt am 10. Februar 2025

Sobald der Antrag bearbeitet wurde, werden die Unterlagen per Post zugeschickt. Es wird empfohlen, die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen, auszufüllen und zurückzusenden, um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen. 

Fristen zur Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen:

Um eine gültige Stimmabgabe sicherzustellen, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens zum Wahltag 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Daher ist es wichtig, die Unterlagen frühzeitig auszufüllen und zu versenden, um eine rechtzeitige Ankunft zu gewährleisten. 

Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl 2025 verkürzt ist, sodass eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen besonders wichtig ist. 

Ausführliche Informationen entnehmen sie folgender Mitteilung vom 10.01.2025 ,,Bundeswahlleiterin informiert über Briefwahl: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten''


Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen finden Sie  auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter www.vg-lingenfeld.de/BTW25 

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Sie haben Fragen? Kontaktieren sie das Wahlamt.

Sonstige Angaben

  • Durchführung von Wahlen
  • Durchführung von Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen

Anmerkungen

Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.

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