Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen (Updates) zum Versand der Briefwahlunterlagen. Wir informieren Sie in diesem Artikel zeitnah über alle relevanten Änderungen und Hinweise.
Update 17.02.2024: Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgte bis einschließlich 14.02.2025 über die Deutsche Post AG; alle Briefwahlanträge die uns bis 14.02.2025, 13 Uhr, vorlagen wurden über die Deutsche Post AG versandt. Obwohl die Unterlagen am selben Tag bei der Deutschen Post AG aufgegeben wurden, erfolgt die Zustellung nicht immer zeitgleich. Dies gilt auch für Haushalte, in denen mehrere Personen Briefwahlunterlagen erhalten – die Zustellung kann auch hier zeitlich versetzt erfolgen. Abdem 17.02.2025 erfolgt die Zustellung aller Briefwahlunterlagen (mit Zustelladressen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld) durch Gemeindebedienstete. Sofern uns ihre Anträgebis ca. 15 Uhrvorliegen, werden Ihnen diese noch am selben Tag in den Briefkasten geworfen. Bitte achten Sie auf eine korrekte Beschriftung ihres Briefkastens. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen, die von der Deutschen Post AG verschickt wurden, bis spätestens 19. Februar 2025 nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte persönlich bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeinde Lingenfeld.
Die Lieferung der verbleibenden Stimmzettel ist eingetroffen. Am 11.02.2025 ist die ausstehende Lieferung an Stimmzetteln bei uns eingetroffen. Alle uns vorliegenden Briefwahlunterlagen konnten somit abschließend bearbeitet und noch selben Tag zum Versand bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden. Aktuell werden alle eingehenden Briefwahlanträge noch am selben Tag bearbeitet und auch zum Versand aufgegeben! Obwohl die Unterlagen am selben Tag bei der Deutschen Post AG aufgegeben wurden, erfolgt die Zustellung nicht immer zeitgleich. Dies gilt auch für Haushalte, in denen mehrere Personen Briefwahlunterlagen erhalten – die Zustellung kann auch hier zeitlich versetzt erfolgen. Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens 19. Februar 2025 nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich persönlich im Wahlamt zu melden.
Die Lieferung der verbleibenden Stimmzettel ist eingetroffen. Die ausstehenden Briefwahlanträge wurden bearbeitet und heute zum Versand an die Deutsche Post AG übergeben.
Unbearbeitete Briefwahlanträge ca. 2000: Derzeit können rund 2000 vorliegende Briefwahlanträge leider nicht bearbeitet werden, da die erforderlichen Stimmzettel bislang nur in unzureichender Menge geliefert wurden. Die nächste Lieferung der Stimmzettel wird voraussichtlich am 11. oder 12. Februar erwartet. Sobald diese eintreffen, werden wir die bis dahin eingegangenen Anträge umgehend bearbeiten und voraussichtlich bis Freitag an die Deutsche Post AG übergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis in Bezug auf diese Verzögerung. Wir möchten Sie gleichzeitig darum bitten, auf Rückfragen über den Verbleib ihrer Briefwahlunterlagen aktuell per Telefon oder E-Mail zu verzichten, da diese den Bearbeitungsprozess zusätzlich verlangsamen können.
Die Bereitstellung der Stimmzettel für den Versand der Briefwahlunterlagen verzögert sich leider weiterhin, da uns Stimmzettel – in einer ersten Vorablieferung - nur in geringer Stückzahl zur Verfügung gestellt worden sind. Aktuell konnten wir nur ca. 60 Prozent der uns vorliegenden Briefwahlanträge über die Deutsche Post AG versenden. Die nächste Lieferung an Stimmzetteln ist uns für den 11.02.2025 angekündigt worden.
Die Bereitstellung der Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verzögert sich aktuell. Die Verteilung und Zustellung der Stimmzettel durch die Kreiswahlleitung Südliche Weinstraße konnte bisher noch nicht erfolgen, weshalb die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sowie alle anderen Kommunen im Wahlkreis 210 leider noch keine Briefwahlunterlagen versenden oder aushändigen können.
Ab KW 6 beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen per Post. Dies betrifft zum einen die Briefwahlunterlagen, die bereits beantragt wurden, als auch alle weiteren eingehenden Anträge.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie ab 2. Februar 2025 Post erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Per Fax
Antragsformular ausfüllen, das Ihnen mit ihrer Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde (Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung) ausgefülltes Blankformular per Fax an 06344/509-199
Dieses Formular können Sie ... persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld abgeben eingescannt per E-Mail an briefwahl@vg-lingenfeld.de in einen frankierten Umschlag per Postversand
Bis wann können Sie Briefwahlunterlagen beantragen?
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen muss grundsätzlich bis spätestens zwei Tage vor der Wahl, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
In Ausnahmefällen, wie etwa plötzlicher Erkrankung, Versäumung der Antragsfrist ohne eigenes Verschulden oder wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen entstanden ist, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr gestellt werden (Ausschlussfrist).
Versand der Briefwahlunterlagen:
Der Versand der angeforderten Briefwahlunterlagen beginnt am 10. Februar 2025.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, werden die Unterlagen per Post zugeschickt. Es wird empfohlen, die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen, auszufüllen und zurückzusenden, um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen.
Fristen zur Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen:
Um eine gültige Stimmabgabe sicherzustellen, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens zum Wahltag 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Daher ist es wichtig, die Unterlagen frühzeitig auszufüllen und zu versenden, um eine rechtzeitige Ankunft zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl 2025 verkürzt ist, sodass eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen besonders wichtig ist.
Durchführung von Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen
Anmerkungen
Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.