
Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld hat für jeden Stimmbezirk in ihrem Wahlgebiet ein Verzeichnis aller im Stimmbezirk stimmberechtigten Personen anzulegen (Wählerverzeichnis). Da ein Stimmberechtigter sein Stimmrecht nur einmal ausüben kann, darf er bei mehreren Wohnungen nur im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden, in der er seine Hauptwohnung hat.
Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 12.01.2025 (Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für eine Hauptwohnung, gemeldet sind.
Verlegt ein Stimmberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, seine Hauptwohnung und meldet sich vor dem 03.02.2025 bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes für eine Hauptwohnung an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des neuen Wohnortes nur dann eingetragen, wenn er dies bis spätestens 02.02.2025 (Ausschlussfrist) beantragt. Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, der sich innerhalb derselben Gemeinde für eine Hauptwohnung anmeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den er am 12.01.2025 gemeldet war. Die Eintragung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn auch die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen i.S.d. der §§ 12 und 13 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) erfüllt sind.
Wichtige Punkte zusammengefasst, die Sie beachten müssen:
Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen, insbesondere auch zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, finden Sie online unter www.vg-lingenfeld.de/BTW25
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Anmerkungen
Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
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