
Sofortprogramm der Bundesregierung: Haltelinie, Mindestrücklage und Mütterrente III
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt im nächsten Jahr weiterhin konstant bei 18,6 Prozent, auch wenn aufgrund der aktuellen Wirtschaftsannahmen die Nachhaltigkeitsrücklage von 1,57 auf 1,3 Monatsausgaben zum Jahresende 2025 zurückgehen wird. Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz spricht sich deutlich dafür aus, die Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen. Das Nettorentenniveau liegt vor Steuern voraussichtlich bis 2028 bei 48 Prozent, auch ohne Verlängerung der sogenannten Haltelinie. Unter Vorsitz von Thomas Breuer (Versichertenseite) informierten sich die Delegierten der Vertreterversammlung DRV Rheinland-Pfalz in ihrer heutigen Sitzung in Speyer über aktuelle rentenpolitische Themen und die Entwicklungen beim rheinland-pfälzischen Rentenversicherer.
Die neue Bundesregierung hat im Rahmen ihres Sofortprogramms mehrere rentenpolitische Maßnahmen beschlossen:
- Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis zum Jahr 2031
- Anhebung der Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben
- Mütterrente III: Erhöhung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um 0,5 auf insgesamt 3 Punkte
Die Finanzierung soll laut Koalitionsvertrag vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Vorstandsvorsitzende Beate Petry (Arbeitgeberseite) betonte: „Wir werden hier sehr genau darauf achten, dass diese Zusage eingehalten wird. Die Beitragszahlenden dürfen nicht zusätzlich belastet werden.“
Umsetzung der Mütterrente III braucht Zeit
Die technische Umsetzung der Mütterrente III wird nach Verkündung des Gesetzes voraussichtlich rund zwei Jahre dauern. Eine Nutzung der bestehenden Programmierungen früherer Mütterrenten ist nicht möglich, da mehrere gesetzliche Änderungen in den vergangenen Jahren neue Anforderungen mit sich gebracht haben. Diese betreffen unter anderem Wechselwirkungen mit anderen Leistungen der Rentenversicherung sowie mit Leistungen anderer Sozialleistungsträger. Darüber hinaus sind die IT-Kapazitäten der Rentenversicherung derzeit durch die Umsetzung bereits beschlossener Gesetzesänderungen, insbesondere der Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, stark ausgelastet.
Soziale Selbstverwaltung stärken und digitale Resilienz sichern
Die Rentenversicherung begrüßt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, die Soziale Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahl zu modernisieren – einschließlich der Einführung von Online-Wahlen. Engagierte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber wirken ehrenamtlich an der Gestaltung der Sozialversicherung mit. Um diese Interessenvertretung zukunftsfähig zu halten, ist eine leistungsfähige und moderne Selbstverwaltung erforderlich, die sich an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert. Gleichzeitig wird betont, dass die Systeme der Rentenversicherung – insbesondere im Zuge der digitalen Transformation – widerstandsfähig und krisensicher bleiben müssen. Als Teil der kritischen Infrastruktur ist es entscheidend, die pünktliche und zuverlässige Auszahlung der Renten auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung RLP, Speyer, 27. Juni 2025; Nr. 3/2025
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