Hintergrund
Mit fortschreitendem Klimawandel werden Starkregenereignisse voraussichtlich weiter zunehmen und haben sich in den letzten Jahren gehäuft sowie teils zu hohen Schäden geführt. Zudem verursachen Hochwasser aus Gewässern ebenfalls hohe Schäden, vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit Hochwassern in solchen ausmaßen vorliegt bzw. die Erinnerungen hieran verblasst sind.
Hochwasser und Starkregen können nicht verhindert werden und ein vollständiger Schutz vor Überflutung ist ebenfalls nicht möglich. Jedoch kann aber eine Vorsorge getroffen werden, so dass die Schäden möglichst gering ausfallen. Die Hochwasser- und Starkregenvorsoge umfasst dabei ein breites Spektrum denkbarer Maßnahmen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Schärfung des Risikobewusstseins sowohl der öffentlichen Maßnahmenträger als auch der Bevölkerung. Denn nur wer die Gefahr kennt, kann richtige Vorsorgemaßnahmen ergreifen.
Vor der Erkenntnis, dass die Maßnahmen im öffentlichen Raum nicht ausreichen, um Wasser von Gebäuden fernzuhalten, erlangen auch private Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenvorsorge zunehmend an Bedeutung. Um die Vorsorge in Bezug auf Sturzfluten nach Starkregenereignissen und Überschwemmungen bei Hochwassern aus Gewässern zu verbessern, hat die Verbandsgemeinde Lingenfeld örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellt.
Was kann jeder Einzelne tun?
Auch die besten Vorsorgemaßnahmen können eine Überflutung nicht gänzlich verhindern. Viele Maßnahmen sind nur bis zu einer bestimmten Stärke eines Regenereignisses wirksam oder wirtschaftlich umsetzbar. Sie werden in der Regel auf einen bestimmten maximalen Abfluss bemessen. Bei größeren Abflussmengen sind sie kein wirksamer Schutz mehr.
Deshalb ist die Eigenvorsorge der Betroffenen unverzichtbar. Vorkehrungen gegen Überflutungen zu treffen, fällt in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen und ist im Wasserhaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 festgehalten:
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen [...]
Ihr Risiko oder die Möglichkeit einer Betroffenheit können Sie innerhalb der örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie auf der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz (https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten) einsehen.
Ein Beispiel für die Eigenvorsorge ist der Schutz tiefliegender Geschosse gegen Rückstau aus der Kanalisation. Auch relativ einfache Maßnahmen wie Sandsäcke oder Dammbalkensysteme vor Eingängen können oft das Schlimmste verhindern.
Auf jeden Fall ist ein Rundgang durchs Haus und über das Grundstück mit dem Szenario „Hochwasser“ bzw. „Überflutung durch Starkregen“ sinnvoll:
- Wo sind gefährdete Kellerfenster oder Terrassentüren?
- Muss das Arbeitszimmer mit der teuren Büroausstattung oder das Schlafzimmer / Kinderzimmer im Keller eingerichtet werden? Durch Wasserdruck und aufschwimmende Möbel können Türen schnell blockiert werden und den Ausweg versperren.
- Sind die Heizungsanlage bzw. die Haustechnik vor Wasser geschützt?
- Sind wertvolle Dinge, auch Gegenstände mit ideellem Wert wie z.B. Fotoalben und wichtige Dokumente, außerhalb des überflutungsgefährdeten Bereichs untergebracht?
- Sind Gastanks, aber auch Brennholzstabel, Trampoline und ähnliches so aufgestellt, dass sie nicht mitgerissen werden können und den nächsten Durchlass verstopfen?
- Auch Pflanzenschutzmittel, Altöl, Lacke, u.ä. gehören nicht in den Überschwemmungsbereich eines Gewässers oder in einen überflutungsgefährdeten Raum.
- Schließlich ist auch der Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu überlegen. Wer sich versichern kann, dieses jedoch nicht unternimmt, erhält im Schadensfall keine staatliche Unterstützung.

Ortsgemeinde Freisbach
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Ortsgemeinde Lingenfeld
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Ortsgemeinde Lustadt
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Ortsgemeinde Schwegenheim
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Ortsgemeinde Westheim (Pfalz)
Örtliches Hochwasser- und Starkregenkonzept Verbandsgemeinde Lingenfeld

Das Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz.