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Vogelgrippe


Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt

Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde die Erkrankung bei einer verendeten Kanadagans in Bobenheim-Roxheim nachgewiesen. Das Tier war am 20. Oktober tot aufgefunden worden. Nach eingehender Untersuchung wurde der Erreger des Typs H5N1 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Für Hausgeflügel besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr, jedoch ist in diesem Fall keine Keulung von Nutzgeflügel erforderlich. Dennoch wird dringend geraten, Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu ergreifen.

Verdachtsfall im Landkreis Südliche Weinstraße

In der Verbandsgemeinde Edenkoben im Landkreis Südliche Weinstraße gab es ebenfalls einen Verdachtsfall. Ein privater Tierhalter meldete, dass mehrere seiner Gänse verendet waren, und die Untersuchungen ergaben, dass die Tiere mit dem Erreger der Vogelgrippe infiziert waren. Insgesamt mussten 16 Gänse und fünf Hühner vorsorglich gekeult werden. Das endgültige Testergebnis des FLI wird in den nächsten Tagen erwartet.

Wichtige Schutzmaßnahmen für Tierhalter

Angesichts der aktuellen Situation appelliert der Tierseuchenverbund Rheinpfalz an alle Geflügelhalter, sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Haltung, strikte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören:

  • Verhindern Sie den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel, indem Sie Ausläufe abdecken und die Fütterung schützen.
  • Lagern Sie Futter und Einstreu so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Trennen Sie Straßen- und Stallkleidung und waschen Sie sich gründlich die Hände, bevor Sie den Stall betreten und nach Verlassen wieder.
  • Verzichten Sie auf die Teilnahme an Geflügelschauen.

Hinweise für die Bevölkerung

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder geschwächte Wildvögel, die im Freien gefunden werden, zu melden. Auf Feldwegen und in Ufer- sowie Feuchtgebieten sollten Hunde an der Leine geführt werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren sollte vermieden werden, um eine unbeabsichtigte Verbreitung des Virus zu verhindern.

Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch ist es wichtig, vorsichtig zu sein und die genannten Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen.


Kontaktinformationen und Meldung von Funden

Funde von toten oder kranken Wildvögeln sollten umgehend den jeweiligen Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. Die Kontaktinformationen finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Kreisverwaltungen. Weitere Details zur Anmeldung von Tierhaltungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen sind ebenfalls online verfügbar.

Risikobewertung und weitere Entwicklungen:  Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko eines weiteren Ausbruchs sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen als hoch eingeschätzt. Die Situation wird weiterhin intensiv überwacht, und die zuständigen Behörden werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen. Bleiben Sie wachsam und handeln Sie verantwortungsbewusst, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Quelle:

 Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltungen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraß, 29.10.25 

 Pressemitteilung Kreisverwaltung Germersheim, 27.10.25