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Brennholz 

Brennholz - Anfrage 2025


Wie können Sie eine Brennholz-Anfrage stellen? 

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld können Brennholz aus den zuständigen Forstrevieren zum privaten Eigenbedarf erwerben. Anfragen sind wie im Vorjahr nur in der Zeit vom 01. September bis spätestens 31. Oktober und ausschließlich online über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen möglich.

Weitere Brennholz-Anfragen oder Nachfragen per Telefon oder Email können bei den Forstrevieren oder dem Forstamt nicht entgegengenommen oder beantwortet werden, mit der Bitte um Verständnis.

Hinweis: Alle Formulare / Preise aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig! 

Brennholzanfrage Online-Formular:

Layout 1

Hinweis zur Beachtung: Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

Informationen 

  • Ausschließlich Online-Brennholzfanfrage

    Brennholzanfragen sind generell forstamts- und landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage auch gleich eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. 

    Es können leider keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation.

  • Basis-Sortiment

    Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Die Nutzung von Schlagabraum ist grundsätzlich aus waldökologischen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieser steht nur noch in ganz wenigen begründeten Ausnahmefällen zur Verfügung, bei Interesse evtl. in den Bemerkungen angeben. Die Zuteilung erfolgt ggfls. jedoch ohne Rückfrage als Polterholz! 

    Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster

  • Preise

    • Nadelholz-Polter: 50 €/Fm (= 35€/Ster) 
    • Laubholz-Polter: 73 €/Fm (=51,-€/Ster)

    Harthölzer  

    (Buche, Eiche, Esche,etc.)

    Weichhölzer

    (Pappel, Weide, Erle)

    Nadelhölzer

    (Kiefer)

    73,00 €/Fm

    50,00 €/Fm50,00 €/Fm
    • Die Preise für Holz von den zentralen Lagerplätzen können abweichen.
    • Die Preise für Holz im Kommunalwald werden von den Waldeigentümern selbst festgelegt. Nähere Angaben finden Sie in den Veröffentlichungen der zuständigen Reviere und in den Amtsblättern der Kommunen.
    • Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.

    Auch wenn wir versuchen auf Ihre Wünsche einzugehen, einen Anspruch auf Wunschmenge, und Wunschbaumart gibt es nicht. Auch können wir die Bereitstellung zu Wunschzeitpunkten nicht garantieren. Wir schlagen nur so viel Holz ein wie nachwächst. Wenn die angefragten Mengen größer sind als die zu Verfügung stehende Brennholzmenge, können wir nicht garantieren, dass jeder Interessent Brennholz zugeteilt bekommt.

    Wir bemühen uns jedoch um eine faire Verteilung der begrenzten Mengen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit steht zum Schutz des Waldes an erster Stelle.

  • Abgabemenge

    Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine möglichst gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.

    Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt.

    Hinweis: Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster

  • Regelungen Brennholzaufarbeitung

    Der Erwerb von Brennholz ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich!

    • komplette Schutzkleidung für Motorsägenführer (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)
    • Es dürfen  nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz!
    • keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

    Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!



Mit Brennholz heizen: Was gibt es zu beachten? 

Spanplatten, behandeltes oder auch nasses Holz und Abfälle sind im Kamin nicht erlaubt.  Sie sind nicht nur umweltschädlich als Brennstoffe, sondern können auch den Schornstein verstopfen. Stattdessen kommt in vielen Öfen das klassische Kaminholz zum Einsatz. Die gebräuchlichsten Brennholzarten sind in Deutschland die Laubhölzer Birke, Buche und Eiche , sowie auch die Nadelhölzer Fichte, Kiefer und Tanne. Sie sollten unbedingt beachten, dass das Brennholz trocken gelagert werden muss. Steigt die Feuchtigkeit im Holz über 25 % darf das Holz laut Bundes - Immissionsschutzgesetz nicht verbrannt werden.

(Quelle: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.)