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Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung


Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 können bis einschließlich Freitag, dem 20. März 2026, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Fachbereich 1.1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 205, beantragt werden. Das Wahlamt hat daher am 20.03.2026 von 08.00 Uhr bis 13 Uhr und zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes, nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl (22. März 2026, 15.00 Uhr) gestellt werden. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ist daher am Samstag, dem 21.03.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und am Sonntag, dem 22.03.2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, geöffnet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass an diesen Tagen nach § 21 Absatz 4 der Landeswahlordnung (LWO) grundsätzlich nur noch Briefwahlunterlagen im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ausgestellt werden dürfen. Für die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an andere Personen ist zusätzlich die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Wahlberechtigten erforderlich.

Briefwahlunterlagen beantragen- online, per Post, Fax oder Vordruck:

Layout 1

Weitere Informationen:


Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an unser Wahlamt.

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