Allgemeine Beschlussvorlage - 2025/FB2/LIN/04552

Betreff

Bebauungsplan "Nördlich der Kautzengasse - Rückwärtige Gartennutzung" der Ortsgemeinde Lingenfeld a.) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB b.) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Körperschaft

Ortsgemeinde Lingenfeld

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Di., 17. Juni 2025 19:30 UhrOrtsgemeinderat LingenfeldEntscheidung