Allgemeine Beschlussvorlage - 2025/FB2/LIN/04552
Betreff
Bebauungsplan "Nördlich der Kautzengasse - Rückwärtige Gartennutzung" der Ortsgemeinde Lingenfeld a.) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB b.) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBKörperschaft
Ortsgemeinde Lingenfeld
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Beratungsfolge
Termin | Gremium | Zuständig | Beschluss | Abstimmung |
Di., 17. Juni 2025 19:30 Uhr | Ortsgemeinderat Lingenfeld | Entscheidung |