Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freisbach“ der Verbandsgemeinde Lingenfeld einschließlich Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie ergänzend durch öffentliche Auslegung im Zeitraum von
06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026
Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten Rathaus:

