Ortsgemeinde Schwegenheim

Bebauungsplan „Altortsbereich West - Schwegenheim“


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortsbereich West - Schwegenheim“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    In der Ortsgemeinde Schwegenheim besteht entlang der Hauptstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. 

    Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Schwegenheim handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter ansteigt.  Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Schwegenheim. Ziel des Bebauungsplans „Altortbereich West - Schwegenheim“ ist, vordergründig eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln. Dabei soll der ortstypische Charakter des Altortbereichs weitestgehend erhalten bleiben. Zudem soll ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen geschaffen werden. Eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung soll damit umgesetzt werden. Daher hat der Ortsgemeinderat Schwegenheim in seiner Sitzung vom 28.11.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025 durchgeführt. 

    Grundlegende Änderungen an der Planung haben sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht ergeben. Ferner wurde aufgrund eingegangener Stellungnahmen der Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig erweitert und an anderer Stelle reduziert sowie einzelne Anpassungen der Baufenster (Baugrenzen, Baulinien) sowie einzelne Darstellung an der Planzeichnung vorgenommen.

  • Lage und Größe des bisherigen Plangebiets 

    Das Plangebiet befindet sich zentral im westlichen Teil der Ortsgemeinde Schwegenheim entlang der Hauptstraße und umfasst eine Fläche von ca. 11,76 ha.

  • Abgrenzung des bisherigen Plangebiets

    Das bisherige Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 1/2, 2, 2/3, 2/4, 3, 4/3, 4/4, 4/6, 4/7, 4/8, 4/9, 4/10, 5, 6, 7, 8, 9, 10/2, 10/3, 11, 12/1, 13/1, 13/2, 15, 15/1, 16/1, 7/3, 17/7, 17/8, 18/3, 18/4, 18/7, 18/9, 18/10, 19, 20, 22, 22/2, 25/19 (Straße „Hauptstraße“), 26, 27/1, 28, 28/2, 29, 30/3, 31, 33/1, 34, 36, 41/2, 43, 44, 45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 47, 48/4, 48/2, 48/3, 49/2, 49/1, 50, 52, 53, 54, 55, 56/1, 59, 63, 65, 70, 72, 73, 74, 75, 78/3, 79/10, 80, 81, 82/1, 83, 84/1, 84/2, 85, 86/1, 88/8, 88/7, 88/6, 88/9, 89/1, 90/1, 92, 95, 96/4, 281 („Am Jahnplatz“), 282/1, 283, 284/2, 285, 286, 287, 289, 290, 291, 292, 299/6, 299/12, 301/1, 303, 304, 306/13, 306/14, 307/3, 307/4, 307/5, 307/6, 307/7, 307/8, 307/9, 308, 309, 319/1, 321/1, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 451/1, 452/1, 452/2, 453/2, 453/3, 454/1, 456/2, 458/1, 461, 462, 463, 464, 466/4, 466/5, 468/2, 469/2, 470/2, 473, 474/2, 474/3, 490, 491/1, 492/1, 493/1, 494, 495/2, 499/2, 500/2, 501/2, 502/3, 502/5, 504, 504/3, 505 („Am Jahnplatz“), 666/1, 667/1, 667/5, 667/6, 667/8, 668/1, 669, 670, 671, 672, 674, 677, 678, 679/4, 727/2, 729, 730, 731/2, 736/2, 740/2, 741, 741/5, 742/2 (Straße „Westheimer Straße“), 1973/2, 1973/3, 1973/4, 1973/5, 1974/2, 8227, 8228, 8229, 8230, 8231, 8232, 8233, 8234/1, 8234/2, 8234/3, 8235, 8236, 8237, 8250, sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 23/1, 25/20 (Straße „Hauptstraße“), 25/23 (Straße „Hauptstraße“), 442/1 (Straße „Kauzengasse“), 679/5 (Straße „Im Merkelsgarten“), 725/2 (Straße „Scherrngasse“) und 741/9, der Gemarkung Schwegenheim.

  • Lage und Größe des angepassten Plangebiets 

    Das Plangebiet befindet sich zentral im westlichen Teil der Ortsgemeinde Schwegenheim entlang der Hauptstraße und umfasst eine Fläche von ca. 11,8 ha.

  • Abgrenzung des angepassten Plangebiets

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 1/2, 2, 2/3, 2/4, 3, 4/3, 4/4, 4/6, 4/7, 4/8, 4/9, 4/10, 5, 6, 7, 8, 9, 10/2, 10/3, 11, 12/1, 13/1, 13/2, 15, 15/1, 16/1, 7/3, 17/7, 17/8, 18/3, 18/4, 18/7, 18/9, 18/10, 19, 20, 20/2, 21/2, 22, 22/2, 23/1, 25/19 (Straße „Hauptstraße“), 26, 27/1, 28, 28/2, 29, 30/3, 31, 33/1, 34, 36, 41/2, 43, 44,  45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 47, 48/4, 48/2, 48/3, 49/2, 49/1, 50, 52, 53, 54, 55, 56/1, 59, 63, 65, 70, 72, 73, 74, 75, 78/3, 79/10, 80, 81, 82/1, 83, 84/1, 84/2, 85, 86/1, 88/8, 88/7, 88/6, 88/9, 89/1, 90/1, 92, 95, 96/4, 281 („Am Jahnplatz“), 282/1, 283, 284/2, 285, 286, 287, 289, 290, 291, 292, 299/6, 299/12, 301/1, 303, 304, 306/13, 306/14, 307/3, 307/4, 307/5, 307/6, 307/7, 307/8, 307/9, 308, 309, 319/1, 321/1, 329, 330, 331, 332, 451/1, 452/1, 452/2, 453/2, 453/3, 454/1, 456/2, 458/1, 461, 462, 463, 464, 466/4, 466/5, 468/2, 469/2, 470/2, 473, 474/2, 474/3, 490, 491/1, 492/1, 493/1, 494, 499/2, 500/2, 501/2, 502/3, 502/5, 504, 504/3, 505 („Am Jahnplatz“), 666/1, 667/1, 667/5, 667/6, 667/8, 668/1, 669, 670, 671, 672, 674, 677, 678, 679/4, 727/2, 729, 730, 731/2, 736/2, 740/2, 741, 741/5, 742/2 (Straße „Westheimer Straße“), 1973/2, 1973/3, 1973/4, 1973/5, 1974/2, 8227, 8228, 8229, 8230, 8231, 8232, 8233, 8234/1, 8234/2, 8234/3, 8235, 8236, 8237, 8250, sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 23/1, 25/20 (Straße „Hauptstraße“), 25/23 (Straße „Hauptstraße“), 679/5 (Straße „Im Merkelsgarten“), 725/2 (Straße „Scherrngasse“) und 741/9, der Gemarkung Schwegenheim.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 364/4 (Straße „Neustadter Straße“), 364/7 (Straße „Neustadter Straße L538“) und 25/11 (Straße
    • „Neustadter Straße L538“),
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 333 und 334,
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 442/1 (Straße
    • „Kauzengasse“)
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 327,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 327, 450/1, 449/4, 449/5 und 447/4,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.445/6 und 445/4,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 445/6, 444/3 und 443/3,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8389, 8387/1 (Straße „MoritzWalther-Weg“) und 8381,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8381, 8382 und 8383,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8385/1,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8386/1,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8387/1 (Straße „Moritz-WaltherWeg“) und 295/9 (Straße „Moritz-Walther-Weg“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 295/9 (Straße „Moritz-WaltherWeg“) und 8242,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8242, 8241, 8240/1, 8388 (Straße „Moritz-Walther-Weg“), 8239/1 und 8238,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8374, 8375 und 8376,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8376,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8359, 8358 und 8372,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8371, 8373 (Straße „Große Gärten“) und 8369,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8369 und 8373 (Straße „Große Gärten“),
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8367/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8366 und 8373 (Straße „Große Gärten“),
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8365 und 8364,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8209 (Gewässer „Hainbach“).

    Im Osten

    • Durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8226,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 96/4,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 658/3 (Straße „Riedgasse“)
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 659/9 und 660/9,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 660/10,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 660/3 und 8063,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8062 und 8065 (Straße „Im Hintergarten“).

    Im Süden

    • Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 682,
    • Querung der Flst.-Nr. 679/5 (Straße „Im Merkelsgarten“) in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 78/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 78/2,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 695/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 697/1,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 703,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 704, 701/1, 712/14 und 40/4,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 42/1 und 41/3,
    • Querung der Flst.-Nr. 725/2 (Straße „Scherrngasse“) in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 41/3,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze Flst.-Nr. 725/2 (Straße „Scherrngasse“),
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 726/8 und 8248,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8248,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8249
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 734/2,Seite: 4/4
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 30/4,
    • durch die östliche, nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 738,
    • Querung der Flst.-Nr. 741/9 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/10,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/10,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 741/11
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 7763 (Straße „Westheimer Straße“) und 7774 (Straße „Landauer Straße“).

    Im Westen

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/20 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/20 in Süd-Nord-Richtung auf Höhe der östlichen
    • Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1975/5,
    • durch die östliche und nördliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1975/5,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1976/1 und 1978/8,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1978/11 und 1978/10.

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht:

  • Umweltbericht vom Planungsbüro Piske als Teil der Begründung des Bebauungsplans (Stand Januar 2026). Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang und der Bedarf an Grund und Boden. Eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Planvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  • Fachbeitrag Naturschutz vom Planungsbüro Piske (Stand Januar 2026). Inhaltlich wird eine Bestandsbeschreibung und -bewertung der aktuellen Nutzung der Fläche des Plangebiets in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter Geologie und Boden, Klima und Luft, Wasser, Biotoptypen/ Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie dessen Wechselwirkungen aufgezeigt. Weiterhin wird die städtebauliche Konzeption und den Flächenbedarf der Planung beschrieben. Ferner wird in einer Konfliktanalyse die Wirkfaktoren des Vorhabens, Wechselwirkungen mit anderen Planungen, Artenschutzrechtliche Wirkungen und Eingriffe in die Naturgüter zusammengefasst und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt. Final werden die ausgearbeiteten Maßnahmen in die Planzeichnung und in die textlichen Festsetzungen übernommen.


Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenbehörde zu Versickerung von schadlosen Niederschlagswässer (Stellungnahme vom 05.08.2025)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde zu Gewässerschutz und Artenschutz (Stellungnahme vom 05.08.2025)
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zu Gewässerschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Hochwasser/ Starkregengefährdung (Stellungnahme vom 30.07.2025)
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld zu Niederschlagswasser (Stellungnahme vom 28.07.2025). 


Der Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Naturschutz enthält Informationen zu folgenden Themen:

Aktuelle Nutzung, Naturräumliche Gliederung, heutige potenzielle natürliche Vegetation, Geologie und Boden, Luft und Klima, Wasser, Biotoptypen/ Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Wirkfaktoren des Vorhabens und Kompensationsmaßnahmen.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Niederschlagswasser und Versickerung  

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 05.08.2025
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 30.07.2025
  • Gewässerschutz  

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde vom 05.08.2025
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 30.07.2025
  • Artenschutz  

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde vom 05.08.2025
  • Hochwasser/ Starkregengefährdung  

    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 13.01.2025

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.


Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, den 12.02.2026

Weber

Ortsbürgermeister