Ortsgemeinde Freisbach

Bebauungsplan „Kita und Feuerwehr“ Freisbach


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Kita und Feuerwehr“ der Ortsgemeinde Freisbach, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie ergänzend durch öffentliche Auslegung im Zeitraum von

06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen




  • Ziele und Zwecke der Planung  

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kita und Feuerwehr“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte und eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Freisbach geschaffen werden. Die Ortsgemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, die örtliche soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie eines Feuerwehrgerätehauses dient der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben und stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar.

    Der Neubau der Kindertagesstätte ist erforderlich, um zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Gemeindegebiet zu schaffen und die zukünftige Nachfrage nach KitaPlätzen dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig sollen moderne Standards erfüllt und ausreichend Spiel- und Freiflächen für die Kinder bereitgestellt werden. Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Feuerwehrstandort geschaffen werden. Hierdurch wird die dauerhafte Sicherung einer leistungsfähigen Gefahrenabwehr gewährleistet. Die Umsetzung der geplanten Vorhaben soll auf einer Fläche des bisherigen Sportplatzgeländes am östlichen Ortsrand von Freisbach erfolgen.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Ortslage von Freisbach. Es wird westlich durch die Jahnstraße und nördlich durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Nördlich und westlich schließen überwiegend Wohnbauflächen an. Östlich grenzen weitere Sportflächen und die freie Landschaft an. Südlich befindet sich die Sport- und Kulturhalle Freisbach mit angegliederter Gastronomie. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 221 (Jahnstraße), 221/1 (Jahnstraße), 506 (Sportplatz), 615/1 (Wirtschaftsweg), der Gemarkung Freisbach.

    Im Norden:

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 615/1 (Wirtschaftsweg),
    • Querung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 615/1 in Ost-West-Richtung im Bereich der Einfahrt von der Jahnstraße,
    • Querung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 221/1 (Straße „Jahnstraße“) in Ost-WestRichtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 222/2.

    Im Westen:

    • Durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nrn. 222/2, 222/3, 222/4 und 222/5.

    Im Süden:

    • Querung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 221 (Straße „Jahnstraße“) und 506 (Sportplatz) in West-Ost-Richtung Oberhalb der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 222/5 bis zu einer Tiefe von ca. 120 m.

    Im Osten:

    • Querung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. und 506 (Sportplatz) in Süd-Nord-Richtung bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 615/1 (Wirtschaftsweg).

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

Hinweise: Während der Auslegungsfrist (siehe oben ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie elektronisch (Fax-Nr.: 0 63 44 / 50 94 - 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Wege eingereicht werden.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Freisbach, den 11.06.2026

Ricklefs

Ortsbürgermeister