Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen
Leistungsbeschreibung
Sie zuständige Stelle prüft, ob bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die rechtlich vorgegebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Gewerbeaufsich der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Marco BeditschStellvertretender Leiter des Fachbereiches 3.1